Kapitel G

341 G Downloadbereich

342 Stand 01.01.2024 G Downloadbereich G 1 Durchführung Baumaßnahme 1.1 „Antrag auf Erstbesuch“ 1.2 „Beauftragung von Planungsleistungen“ 1.3 „Anmeldung der Maßnahme“ 1.4 „Kostenkontrollblatt“ 1.5 „Auftragserteilung“ 1.6 „Kostenfeststellung“ G 2 Energie 2.1 Checkliste: nicht- / gering-investive Maßnahmen 2.2 Förderprogramme 2.3 Energieversorgung 2.4 Wärme- / Energienetze 2.5 Förderung von energetischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen (Gebäude) 2.6 Förderung für die Erstellung von Energiekonzepten G 3 3.1 Staatliche Baulast „Baupflichtvollzugsvertrag - Kirchen“ G 4 4.1 Wartung, Pflege und Unterhalt „Checkliste für Gebäudebegehungen“ 345 347 349 351 353 363 367 371 371 372 372 375 376 377 381 383 397 399

343

344 Stand 01.01.2024

345 G 1 Durchführung Baumaßnahme

B E S C H L U S S D E R K A T H. K I R C H E N S T I F T U N G A N T R A G A U F E R S T B E S U C H Pfarrei | Patrozinium: Kirchenstiftung | Patrozinium: (Filiale, Expositur, Benefizium) Dekanat | Landkreis: Bauwerk: (Bezeichnung, Ort) Kirche Wohngebäude Pfarr- und Jugendheim Friedhof Pfarrhaus Leichenhaus Kindergarten Angaben zum Bauwerk: Eigentümer: Baulast: Erbauungsjahr: Letzte Renovierung: Grundstückseigentümer: Geplante Maßnahme: Abbruch Instandsetzung Außenrenovierung Neubau Innenrenovierung Umbau/Erweiterung Altarraumgestaltung Begründung des Antrags: „Antrag auf Erstbesuch“ 2.2.1.

Ort der Sitzung: Datum der Sitzung: Zahl der Mitglieder insgesamt: Zahl der anwesenden Mitglieder: Stimmenverhältnis: Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder: Zustimmung Ablehnung Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands: Name, Unterschrift Pfarrsiegel: Stellungnahme des Pfarrgemeinderats liegt bei. Version | Februar 2023 Eine Kopie des Beschlusses ist in das Beschlussbuch der Kirchenverwaltung einzufügen. Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden: Bischöfliches Ordinariat | Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg

„Beauftragung von Planungsleistungen“ 2.3. B E S C H L U S S D E R K A T H. K I R C H E N S T I F T U N G B E A U F T R A G U N G V O N P L A N U N G S L E I S T U N G E N Pfarrei | Patrozinium: Kirchenstiftung | Patrozinium: (Filiale, Expositur, Benefizium) Dekanat: Bauwerk: Bauvorhaben: Beauftragung von: Architekt (Name, Adresse) Architekt Freianlagen (Name, Adresse) Fachplaner (Name, Adresse) Tragwerksplaner (Name, Adresse) Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung, Sanitär (Name, Adresse) Technische Ausrüstung Elektro (Name, Adresse) SiGe-Koordinator (Name, Adresse) Ingenieurbauwerke (Name, Adresse) Brandschutz (Name, Adresse) Thermische Bauphysik z.B. Wärmeschutz (Name, Adresse) Restauratorische Fachbauleitung (Name, Adresse) Künstler (Name, Adresse) Sonstiges

Die Auswahl der oben genannten Planungspartner erfolgte nach Einholen entsprechender Referenzen und Prüfung der Qualifikationen der einzelnen Fachplaner durch die Kirchenverwaltung. Dieser Kirchenverwaltungsbeschluss stellt noch keine Beauftragung dar. Es bedarf vielmehr der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Planungspartner und der Kirchenverwaltung nach vorherigen Vertragsverhandlungen des jeweiligen Planungspartners mit der Abteilung Planen und Bauen unter Verwendung der aktuellen Vertragsmuster. Sämtliche Verträge werden erst wirksam mit Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer. Ort der Sitzung: Datum der Sitzung: Zahl der Mitglieder insgesamt: Zahl der anwesenden Mitglieder: Stimmenverhältnis: Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder: Zustimmung Ablehnung Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands: Name, Unterschrift Pfarrsiegel: Version | Juli 2023 Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden: Bischöfliches Ordinariat | Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg

B E S C H L U S S D E R K A T H. K I R C H E N S T I F T U N G A N M E L D U N G Pfarrei | Patrozinium: Kirchenstiftung | Patrozinium: (Filiale, Expositur, Benefizium) Dekanat: Bauwerk: (Bezeichnung, Ort) Bauvorhaben: Finanzierungsplan Ort der Sitzung: Datum der Sitzung: Zahl der Mitglieder insgesamt: Zahl der anwesenden Mitglieder: Stimmenverhältnis: Bereits vorhandene Eigenmittel (ohne Kreditaufnahme): Eigenleistung (z.B. Hand- und Spanndienste): Zuwendungen der kommunalen Gebietskörperschaften: Gemeinde/Stadt: Landkreis: Bezirk: Zuwendungen des Bayer. Landesamtes für Denkmalpflege: Zuschüsse aus den Entschädigungsfonds: Zuschüsse der Bayer. Landesstiftung: Städtebauförderung/Dorferneuerung: Deutsche Stiftung Denkmalschutz: Kulturfonds Bayern: Zuschuss Diözese: Gesamtkosten: „Anmeldung der Maßnahme“

Die Planungs- und Kostenunterlagen wurden erstellt durch: Architekt / Planer Höhe der Gesamtkosten lt. Planungs- und Kostenunterlagen: Bestätigt durch: Ort, Datum Unterschrift Architekt/Planer Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder: Zustimmung Ablehnung Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands: Name, Unterschrift Pfarrsiegel: Eine Kopie des Beschlusses ist in das Beschlussbuch der Kirchenverwaltung einzufügen. Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden: Bischöfliches Ordinariat | Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg Version | Februar 2023

„Kostenkontrollblatt“ 2.3.4 Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 1 Version | Februar 2023 Kath. Kirchenstiftung (Name) - (Gebäude) z.B. Pfarrkirche - (Maßnahme) z.B. Innenrenovierung K O S T E N K O N T R O L L B L A T T DIN 276 | 2008 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 100 GRUNDSTÜCK 110 Grundstückswert 120 Grundstücksnebenkosten 121 Vermessungsgebühren 122 Gerichtsgebühren 123 Notariatsgebühren 124 Maklerprovisionen 125 Grunderwerbssteuer 126 Werteermittlungen, Untersuchungen 127 Genehmigungsgebühren 128 Bodenordnung, Grenzregulierung 129 Sonstiges 130 Freimachen 131 Abfindungen 132 Ablösen dinglicher Rechte 139 Sonstiges Gesamtsumme 100 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 200 HERRICHTEN UND ERSCHLIESSEN 210 Herrichten und Erschließen 211 Sicherungsmaßnahmen 212 Abbruchmaßnahmen 213 Altlastbeseitigung 214 Herrichten der Geländeoberfläche 219 Sonstiges 220 Öffentliche Erschließung 221 Abwasserentsorgung 222 Wasserversorgung 223 Gasversorgung 224 Fernwärmeversorgung 225 Stromversorgung 226 Telekommunikation 227 Verkehrserschließung 228 Abfallentsorgung 229 Sonstiges 230 Nichtöffentliche Erschließung 240 Ausgleichsabgaben Projektnummer: xxxxxx

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 2 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 250 Übergangsmaßnahmen 251 Provisorien 252 Auslagerungen Gesamtsumme 200 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 300 BAUWERK | BAUKONSTRUKTIONEN 370 Baukonstruktive Einbauten 371 Allgemeine Einbauten Einbaumöbel Einbauküche Bühnenelemente 372 Besondere Einbauten | nicht restauratorisch Laiengestühl (Bankpodien, Sedilien) Emporen Glockenstuhl - Glocken Turmuhr - Zifferblätter 379 Sonstiges 380 Grundkonstruktionen 380 01 Baumeisterarbeiten 380 02 Erdarbeiten 380 06 Verbau-, Ramm- und Einpressarbeiten 380 08 Wasserhaltungsarbeiten 380 10 Drainarbeiten 380 12 Mauerarbeiten 380 13 Beton- und Stahlbetonarbeiten 380 14 Naturwerkstein-, Betonwerksteinarbeiten 380 16 Zimmer- und Holzbauarbeiten 380 17 Stahlbauarbeiten 380 18 Abdichtungsarbeiten gegen Wasser 380 20 Dachdeckungsarbeiten 380 21 Dachabdichtungsarbeiten 380 22 Klempnerarbeiten

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 3 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 380 23 Putz- und Stuckarbeiten 380 24 Fliesen- und Plattenarbeiten 380 25 Estricharbeiten 380 27 Tischlerarbeiten 380 28 Parkett- und Holzpflasterarbeiten 380 29 Beschlagarbeiten 380 30 Rolladenarbeiten, Rollabschlüsse, Sonnenschutz- und Verdunklungsanlagen 380 31 Metallbau und Schlosserarbeiten 380 32 Verglasungsarbeiten 380 34 Maler- und Lackierarbeiten 380 34.1 Raumschale nicht restauratorisch 380 35 Korrosionschutzarbeiten an Stahl- und Aluminiumkonstruktionen 380 36 Bodenbelagsarbeiten 380 37 Tapezierarbeiten 380 39 Trockenbauarbeiten 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen 391 Baustelleneinrichtung 392 Gerüste 393 Sicherungsmaßnahmen 394 Abbruchmaßnahmen 395 Instandsetzungen 396 Materialentsorgung 397 Zusätzliche Maßnahmen Baureinigung Holzschutzmaßnahmen, Begasung 398 Provisorische Baukonstruktionen 399 Sonstiges Gesamtsumme 300 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 4 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 400 Technische Anlagen 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen 411 Abwasseranlagen 412 Wasseranlagen 413 Gasanlagen 419 Sonstiges 420 Wärmeversorgungsanlagen 421 Wärmeerzeugungsanlagen 422 Wärmeverteilnetze 423 Raumheizflächen 429 Sonstiges 430 Lüftungstechnische Anlagen 431 Lüftungsanlagen 432 Teilklimaanlagen 433 Klimaanlagen 434 Kälteanlagen 439 Sonstiges 440 Starkstromanlagen 441 Hoch- und Mittelspannungsanlagen 442 Eigenstromversorgungsanlagen 443 Niederspannungsschaltanlagen 444 Niederspannungsinstallationsanlagen 445 Beleuchtungsanlagen 446 Blitzschutz- und Erdungsanlagen 449 Sonstiges 450 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen 451 Telekommunikationsanlagen 452 Such- und Signalanlagen 453 Zeitdienstanlagen 454 Elektroakustische Anlagen 455 Fernseh- und Antennenanlagen 456 Gefahrenmelde- und Alarmanlagen 457 Übertragungsnetze 459 Sonstiges 460 Förderanlagen 461 Aufzugsanlagen 462 Fahrtreppen, Fahrsteige 463 Befahranlagen 464 Transportanlagen

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 5 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 465 Krananlagen 469 Sonstiges 470 Nutzungsspezifische Anlagen 471 Küchentechnische Anlagen 472 Wäscherei- und Reinigungsanlagen 473 Medienversorgungsanlagen 474 Medizin- und labortechnische Anlagen 475 Feuerlöschanlagen 476 Badetechnische Anlagen 477 Prozesswärme-, -kälte- und -luftanlagen 478 Entsorgungsanlagen 479 Nutzungsspezifische Anlagen 480 Gebäudeautomation 481 Automationssysteme 482 Schaltschränke 483 Management- und Bedieneinrichtungen 484 Raumautomationssysteme 485 Übertragungsnetze 489 Sonstiges 490 Sonstige Maßnahmen für techn. Anlagen 491 Baustelleneinrichtung 492 Gerüste 493 Sicherungsmaßnahmen 494 Abbruchmaßnahmen 495 Instandsetzungen 496 Materialentsorgung 497 Zusätzliche Maßnahmen 498 Provisorische technische Anlagen 499 Sonstiges Gesamtsumme 400 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 500 AUSSENANLAGEN 510 Geländeflächen 511 Oberbodenarbeiten 512 Bodenarbeiten 519 Sonstiges 520 Befestigte Flächen 521 Wege 522 Straßen 523 Plätze, Höfe

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 6 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 524 Stellplätze 525 Sportplatzflächen 526 Spielplatzflächen 527 Gleisanlagen 529 Sonstiges 530 Baukonstruktionen in Außenanlagen 531 Einfriedungen 532 Schutzkonstruktionen 533 Mauern, Wände 534 Rampen, Treppen, Tribünen 535 Überdachungen 536 Brücken, Stege 537 Kanal- und Schachtbauanlagen 538 Wasserbauliche Anlagen 539 Sonstiges 540 Technische Anlagen in Außenanlagen 541 Abwasseranlagen 542 Wasseranlagen 543 Gasanlagen 544 Wärmeversorgungsanlagen 545 Lufttechnische Anlagen 546 Starkstromanlagen 547 Fernmelde- und informationstechn. Anlagen 548 Nutzungsspezifische Anlagen 549 Sonstiges 550 Einbauten in Außenanlagen 551 Allgemeine Einbauten 552 Besondere Einbauten 559 Sonstiges 560 Wasserflächen 561 Abdichtungen 562 Bepflanzungen 569 Sonstiges 570 Pflanz- und Saatflächen 571 Oberbodenarbeiten 572 Vegetationstechnische Oberbodenarbeiten 573 Sicherungsbauweisen 574 Pflanzen 575 Rasen und Ansaaten

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 7 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 576 Begrünung unterbauter Flächen 579 Sonstiges 590 Sonstige Außenanlagen 591 Baustelleneinrichtung 592 Gerüste 593 Sicherungsmaßnahmen 594 Abbruchmaßnahmen 595 Instandsetzungen 596 Materialentsorgung 597 Zusätzliche Maßnahmen 598 Provisorische Außenanlagen 599 Sonstiges Gesamtsumme 500 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 600 AUSSTATTUNG UND KUNSTWERKE 610 Ausstattung 611 Allgemeine Ausstattung 611.1 Lose Möblierung 611.2 Textilien (Fensterbehänge) 611.3 Sitz- und Kniebankauflagen 612 Besondere Ausstattung 612.1 Orgelgehäuse 612.2 Orgelprospekt 612.3 Orgelwerk 619 Sonstiges 620 Kunstwerke 621 Kunstobjekte 621.1 Liturgische Orte (Altar, Ambo, Taufbecken) 621.2 Ausstattung (Altaraufbauten, Kanzel..) 621.3 Bewegliche Ausstattung (Skulpturen, Gemälde) 621.4 Textilien 622 Künstlerisch gestaltete Bauteile 622.1 Malereien und Fresken 622.2 Stuckarbeiten 622.3 Stuckmarmor 622.4 Holzarbeiten

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 8 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 622.5 Natursteinarbeiten 622.6 Metallarbeiten 622.7 Glasarbeiten 623 Künstl. gestaltete Bauteile der Außenanlagen 629 Sonstiges Gesamtsumme 600 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Zwischensumme 100-600 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 700 BAUNEBENKOSTEN 710 Bauherrenaufgaben 711 Projektleitung 712 Bedarfsplanung 713 Projektsteuerung 719 Sonstiges 720 Vorbereitung der Objektplanung 721 Untersuchungen 722 Werteermittlungen 723 Städtebauliche Leistungen 724 Landschaftsplanerische Leistungen 725 Wettbewerbe 729 Sonstiges 730 Architekten- und Ingenieurleistungen 731 Gebäudeplanung 732 Freianlagenplanung 733 Planung der raumbildenden Ausbauten 734 Planung der Ingenieurbauwerke 735 Tragwerksplanung 736 Planung der technischen Ausrüstung HLS Planung der technischen Ausrüstung Elektro 737 Restauratorische Fachbauleitung 739 Sonstiges 740 Gutachten und Beratung 741 Thermische Bauphysik 742 Schallschutz und Raumakustik 743 Bodenmechanik, Erd- und Grundbau 744 Vermessung

Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg 9 Version | Februar 2023 Nr. KOSTENGRUPPEN Kosten nachweis brutto anerkannte Kosten brutto Sonstige Kosten brutto nicht anerkannte Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage Kosten anschlag brutto Kosten feststellung brutto Sonstige Kosten brutto Anmerkungen evtl. Verweis auf Anlage 745 Lichttechnik, Tageslichttechnik 746 Brandschutz 747 Sicherheits- und Gesundheitsschutz 748 Umweltschutz, Altlasten 749 Sonstiges 750 Künstlerische Leistungen 751 Kunstwettbewerbe 752 Honorare 759 Sonstiges 760 Finanzierungskosten 761 Finanzierungsbeschaffung 762 Fremdkapitalzinsen 763 Eigenkapitalzinsen 769 Sonstiges 770 Allgemeine Baunebenkosten 771 Prüfung, Genehmigungen, Abnahmen 772 Bewirtschaftungskosten 773 Bemusterungskosten 774 Betriebskosten nach der Abnahme 775 Versicherungen 779 Sonstiges Gesamtsumme 700 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Gesamtkosten 100 - 700 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Ort Datum Unterschrift Name Architekt/Planer

„Auftragserteilung“ B E S C H L U S S D E R K A T H. K I R C H E N S T I F T U N G A U F T R A G S E R T E I L U N G Pfarrei | Patrozinium: Kirchenstiftung | Patrozinium: (Filiale, Expositur, Benefizium) Dekanat: Bauwerk: (Bezeichnung, Ort) Bauvorhaben: Auftragserteilung für folgende Gewerke: (Bezeichnung, Firmenname, Bruttosummen)

Version | November 2022 Ort der Sitzung: Datum der Sitzung: Zahl der Mitglieder insgesamt: Zahl der anwesenden Mitglieder: Stimmenverhältnis: Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder: Zustimmung Ablehnung Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands: Name, Unterschrift Pfarrsiegel: Zur weiteren Verwendung für das Beschlussbuch

Version | November 2022 A U F T R A G S E R T E I L U N G Pfarrei | Patrozinium: Kirchenstiftung | Patrozinium: (Filiale, Expositur, Benefizium) Dekanat: Bauwerk: (Bezeichnung, Ort) Bauvorhaben: Firma: (Name, Adresse) Gewerk: Angebotssumme brutto: Angebot vom: Bedingungen: Der Auftrag ist gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan sowie in Abstimmung mit dem Architekturbüro auszuführen. Ab einem Auftragswert von 10.000,00 € muss eine kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorgelegt werden. Bei Baumaßnahmen, die überwiegend mit öffentlichen Mitteln gefördert werden bzw. eine Auftragsvergabe nach VOB/A fordern, ist eine kirchensteuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht erforderlich. Es ist eine Freistellungsbescheinigung gemäß § 48 b EStG (Eindämmung illegaler Beschäftigung im Baugewerbe) mit vorzulegen. Skonto von % Der Auftrag wird von der Kirchenstiftung entsprechend des vorgenannten Angebotes zur ordnungsgemäßen Leistungsausführung erteilt Angebot geprüft: Ort, Datum Unterschrift Architekt/Planer Anerkannt: Ort, Datum Unterschrift Auftragnehmer Auftrag erteilt: Ort, Datum Unterschrift Kirchenverwaltungsvorstand Zur weiteren Verwendung für das Beschlussbuch Nachlass von %

B E S C H L U S S D E R K A T H. K I R C H E N S T I F T U N G K O S T E N F E S T S T E L L U N G Pfarrei | Patrozinium Kirchenstiftung | Patrozinium: (Filiale, Expositur, Benefizium) Dekanat: Bauwerk: (Bezeichnung, Ort) Bauvorhaben: Ort der Sitzung: Datum der Sitzung: Zahl der Mitglieder insgesamt: Zahl der anwesenden Mitglieder: Stimmenverhältnis: Die Baumaßnahme ist abgeschlossen, die Kostenfeststellung wurde erstellt durch: Architekt Planer Stiftungsaufsichtlich genehmigte Kosten lt. Kostenkontrollblatt: Tatsächlich entstandene Kosten lt. Kostenfeststellung: Bestätigt durch: Ort, Datum Unterschrift Architekt/Planer „Kostenfeststellung“ 2.5

Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder: Zustimmung Ablehnung Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands: Name, Unterschrift Pfarrsiegel: Dem Beschluss ist eine detaillierte Kostenfeststellung beizufügen. Das Kostenkontrollblatt ist dabei weiter zu führen, die genehmigten Kosten den tatsächlich entstandenen Kosten gegenüberzustellen. Version | Februar 2023 Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden: Bischöfliches Ordinariat | Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg

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370 Stand 01.01.2024

371 2.1 Checkliste: nicht- / gering-investive Maßnahmen G 2 Energie Überprüfung der Raumtemperatur mit einem Thermometer; in Büroräumen 19-22°C Optimierung der Heizungssteuerung regelmäßige Wartung der Heizungsanlage für einen effizienten Betrieb hydraulischer Abgleich der Heizung (kann mit jährlicher Wartung der Anlage verbunden werden) Heizkörper regelmäßig entlüften für eine maximale Wärmeabgabe richtiges Lüften zur Einsparung von Heizenergie (zu empfehlen ist Stoßlüften), wichtig: Heizkörperthermostat auf 0-Stellung drehen Überprüfung der Leuchtmittel und Beleuchtungs- steuerung rprüfen Sie mit Hilfe eines rmometers die richtige mtemperatur. In Büroräumen rägt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 e Optimierung der zungssteuerung bringt weitere parungen. r Vorsicht: Da muss ein hmann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 e regelmäßige Wartung der zungsanlage ist für einen zienten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 jährlichen Wartung der Anlage n mit einem hydraulischen leich der Heizung verbunden den. Auch hier gilt: Lass den hmann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 n selbst erledigt werden n zum Teil selbst erledigt werden ss von einem Fachmann durchgeführt werden prüfen Sie mit Hilfe eines mometers die richtige temperatur. In Büroräumen gt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 Optimierung der ngssteuerung bringt weitere arungen. Vorsicht: Da muss ein mann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 egelmäßige Wartung der ngsanlage ist für einen enten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 hrlichen Wartung der Anlage mit einem hydraulischen ich der Heizung verbunden en. Auch hier gilt: Lass den mann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 selbst erledigt werden zum Teil selbst erledigt werden von einem Fachmann durchgeführt werden Überprüfen Sie mit Hilfe eines Thermometers die richtige Raumtemperatur. In Büroräumen beträgt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 Eine Optimierung der Heizungssteuerung bringt weitere Einsparungen. Aber Vorsicht: Da muss ein Fachmann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist für einen effizienten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 Die jährlichen Wartung der Anlage kann mit einem hydraulischen Abgleich der Heizung verbunden werden. Auch hier gilt: Lass den Fachmann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden e eines ige roräumen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 gt weitere ein Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 ung der inen lässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 der Anlage ischen rbunden Lass den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 rden n 2°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 e Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 ge n Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 Überprüfen Sie mit Hilfe eines Thermometers die richtige Raumtemperatur. In Büroräumen beträgt diese zwischen 19 und 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 Eine Optimierung der Heizungssteuerung bringt weitere Einsparungen. Aber Vorsicht: Da muss ein Fachmann ran! Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 Eine regelmäßige Wartung der Heizungsanlage ist für einen effizienten Betrieb unerlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 Die jährlichen Wartung der Anlage kann mit einem hydraulischen Abgleich der Heizung verbunden werden. Auch hier gilt: Lass den Fachmann ran! Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden s men d 22°C Die Heizkörper sind regelmäßig zu entlüften. Nur so können diese die maximale Wärme an den Raum abgeben. 5 itere Richtiges Lüften spart zusätzliche Energie. Zu empfehlen ist das Stoßlüften. Wichtig dabei: Immer das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. 6 er ch Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 nlage n den den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8

372 Stand 01.01.2024 2.2 Förderprogramme Um die Energiewende voranzutreiben, werden von Seiten des Bundes und des Freistaates Bayern zahlreiche Fördermöglichkeiten zu unterschiedlichen Themen der energetischen Gebäudeertüchtigung angeboten. Unter https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html ist ein Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zu erhalten. Da die einzelnen Programme fortlaufend in ihrer Ausrichtung aktualisiert und verändert werden, sind nachfolgend einzelne Links zu den übergeordneten Institutionen aufgeführt, über die die jeweiligen Fördermöglichkeiten konkret ausgewiesen werden. Die Förderbedingungen der unterschiedlichen Standard - Förderangebote können dort im Einzelnen näher eingesehen werden. (Interne Fördermöglichkeiten siehe Kap. C Kapitel C 5.2) 2.3 Energieversorgung 2.3.1 Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). elektrische Geräte ganz ausschalten, auch im Stand-By-Zustand wird Energie verbraucht Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden ss ein das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. tung der einen erlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 g der Anlage ulischen verbunden t: Lass den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 erden rledigt werden mann durchgeführt werden

373 Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt: - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Mit einer Änderung der Förderbedingungen zum 28.07.2022 (Effizienzgebäude) und 15.08.2022 (Einzelmaßnahmen) musste die Regierung korrigierend eingreifen, um den Klimaschutzeffekt der Maßnahmen zu stärken und die Abhängigkeiten von russischem Öl und Gas zu minimieren. Unter anderem wurde dabei die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen. Weiterhin gilt jedoch: Während für die Programme BEG WG und BEG NWG Effizienzhäuser berechnet und erreicht werden müssen, gibt es auch die Möglichkeit über das BEG EM einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik fördern zu lassen. BEG EM 1. Gebäudehülle 2. Anlagentechnik (außer Heizung) 3. Heizungstausch 4. Heizungsoptimierung Weitere Details und Einzelheiten können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/ Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html nachgelesen werden.

374 Stand 01.01.2024 2.3.2 KfW-Förderprogramm „Erneuerbare Energien Standard“ – Energiesysteme Die KfW-Bank bietet mit dem Programm „Erneuerbare Energien Standard“ die Möglichkeit, größere Anlagen zur Nutzung regenerativer Energien im Wärmesektor anhand zinsgünstiger Darlehen in Kombination mit Tilgungszuschüssen als Investitionsförderung zu unterstützen. Diese Tilgungszuschüsse werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie finanziert, welches hierdurch eine zukunftsfähige und nachhaltige Energieversorgung im Wärmemarkt mit dem Ziel des Umwelt- und Klimaschutzes fördert. Förderfähige Maßnahmen sind u.a.: 1. Solarkollektoranlagen 2. Biomasseanlagen zur Verbrennung fester Biomasse für die thermische Nutzung 3. KWK-Biomasseanlagen 4. Wärmenetze, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden 5. Große Wärmespeicher 6. Biogasleitungen für unaufbereitetes Biogas 7. Große effiziente Wärmepumpen 8. Anlagen zur Nutzung der Tiefengeothermie Weitere Informationen können der Programmübersicht der KfW (Erneuerbare Energien) entnommen oder unter www.kfw.de nachgelesen werden.

375 2.3.3 Förderprogramm BioWärme Bayern des Freistaates Bayern durch das Technologie- Förderzentrum (TFZ) Gefördert werden im Förderprogramm BioWärme Bayern: - Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizwerke zur effizienten energetischen Nutzung fester Biomasse mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kWth, - Investitionen in neue, umweltschonende Biomasseheizsysteme mit einer Nennwärmeleistung von mindestens 60 kWth, deren Wärme in ein Wärmenetz eingespeist wird, in das auch Abwärme und/oder Solarenergie und/oder Umweltwärme eingespeist wird. Der Anteil der Abwärme solarer Wärme bzw. Umweltwärme am Jahres-Wärmeenergiebedarf muss mindestens zehn Prozent betragen. https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/ effiziente_waermenetze_node.html 2.4 Wärme- / Energienetze 2.4.1 Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) Im Rahmen des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWK-G) wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) u.a. der Neubau und Ausbau von Wärmenetzen gefördert. Das KWK-Gesetz ist im Januar 2021 in novellierter Fassung in Kraft getreten. Weitere Informationen unter www.bafa.de. Hinweis: Haben Wärmenetze Anspruch auf Förderung nach BAFA / KWK-Gesetz, so entfällt eine Kopplung der Förderung nach KfW. 2.4.2 KfW-Förderprogramm – „Erneuerbare Energien Standard“ – Nahwärmenetze Gefördert wird unter anderem die Errichtung und Erweiterung von Wärmenetzen. Weitere Informationen können der Programmübersicht der KfW (Erneuerbare Energien) entnommen oder unter www.kfw.de nachgelesen werden.

376 Stand 01.01.2024 2.5 Förderung von energetischen Sanierungs- und Neubaumaßnahmen (Gebäude) Eine Förderung der Sanierungsmaßnahmen ist auf die unterschiedlichsten Weisen möglich und stark von der Maßnahme und dem künftigen Energiestandard der Gebäude abhängig. Seit dem 01.01.2021 ist die Richtlinie zur Bundesförderung effizienter Gebäude (BEG) in Kraft. Sie umfasst folgende Bausteine: - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Wohngebäude - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG EM) Eine pauschalisierte Auflistung aller Möglichkeiten und Kombinationen der BEG ist an dieser Stelle nicht zielführend. Grundsätzlich ist jedoch hier wichtig zu erwähnen, dass für die oben genannten Fördersäulen die Wahlfreiheit zwischen einer reinen Zuschussvariante und einer Kreditvariante existiert. Eine Ausnahme hiervon bilden die Neubauvorhaben. Hier steht lediglich die Beantragung eines zinsgünstigen Darlehens mit Tilgungszuschuss zur Verfügung. Gemeinden und Kommunen hingegen, können auch bei Neubauvorhaben weiterhin die reine Zuschussvarianten wählen. In der BEG EM werden sogenannte Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle gefördert. Die BEG WG (Wohngebäude) und BEG NWG (Nicht-Wohngebäude) fördert die Sanierung und den Neubau von sogenannten Effizienzhäusern. Erfüllen die Gebäude nach Fertigstellung einen Effizienzhausstandard, kann je nach erreichter Stufe ein Zuschuss auf die förderfähigen Kosten gewährt werden. Der Zuschuss richtet sich bei Wohngebäuden nach der Anzahl der Wohneinheiten. Im Falle einer Umsetzung sind die gesetzlichen Fördermöglichkeiten im speziellen zu prüfen und konkret nach den baulichen Vorgaben auszuwählen. Grundsätzlich wird zwischen Wohn- und Nicht-Wohngebäuden unterschieden. Zu den Wohngebäuden zählen alle Gebäude die hauptsächlich dem Zwecke des Wohnens (Pfarrhäuser, Pflege-/ Wohnheime, etc.) dienen. Nicht-Wohngebäude sind alle Gebäude, die nicht dem Wohnen dienen (Pfarrzentren, Schulen, Büros, etc.). Bei der Inanspruchnahme der oben dargestellten Förderung (Neubau, Sanierung, Einzelmaßnahmen) ist die Einbindung eines Energieeffizienzexperten erforderlich. Weitere Details und Einzelheiten können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html nachgelesen werden.

377 2.6 Förderung für die Erstellung von Energiekonzepten 2.6.1 Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude, Anlagen und Systeme Gefördert werden Energieberatungen für Nichtwohngebäude im Bestand und im Neubau, die es ermöglichen, Energieeffizienz und erneuerbare Energien in den Planungs- und Entscheidungsprozess einzubeziehen und damit die Effizienzpotentiale zum individuell günstigsten Zeitpunkt auszuschöpfen. Gegenstand der Förderung: Ein förderfähiges energetisches Sanierungskonzept zeigt auf, wie ein Nichtwohngebäude 1. Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch modernisiert werden kann (Sanierungsfahrplan) oder 2. wie durch eine umfassende Sanierung der Standard eines bundesgeförderten BEG-Effizienzgebäudes zu erreichen ist (Sanierung in einem Zug). Eine Neubauberatung für Nichtwohngebäude wird gefördert, wenn sie ein bundesgefördertes Effizienzhaus zum Ziel hat. Das Programm stellt spezielle Anforderungen an die Energieberater. Diese müssen erweiterte Anforderungen erfüllen und beim BAFA als Energieberater für Nicht-Wohngebäude registriert sein. Die Anforderungen können über den unten dargestellten Link ebenfalls abgerufen werden. Die genauen Details können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/ Nichtwohngebaeude_Anlagen_Systeme/Modul2_Energieberatung/modul2_energieberatung_node.html nachgelesen werden.

378 Stand 01.01.2024 2.6.2 Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Förderfähig sind Gebäude die überwiegend dem Zwecke des Wohnens dienen. Dem Beratungsempfänger ist in Form eines energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist. Zusätzlich wird bei der Energieberatung für Wohngebäude auch die Erstellung eines sogenannten iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gefördert. Die genauen Details können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/ Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html nachgelesen werden.

379 2.6.3 Förderung von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Energieeinsparkonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Seit dem 2. Mai 2019 können die Ausschreibungsunterlagen der Energienutzungspläne, der Energiekonzepte und der Umsetzungsbegleitungen mit dem Online-Leitfaden unter enp-online.de standardisiert und unbürokratisch erstellt werden. Einzelheiten zur Förderung enthält das Merkblatt zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen. Dieses finden Sie unter: https://www.stmwi. bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/ Bei der Auswahl der Förderprogramme gilt es zu beachten: Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendungen besteht nicht. Die KfW Fördermittelbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Technologie- und Förderzentrum entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Anspruch auf Vollständigkeit aller Fördermittel besteht nicht. Die genauen Zuwendungsbedingungen sind den entsprechenden Förderprogrammen zu entnehmen und auf die endgültigen Investitionskosten (Ermittlung im Rahmen einer Ausschreibung) sowie den aktuellen Stand der Förderprogramme anzupassen. 2.6.4 Förderung von Eignungsprüfung von Photovoltaik und Solarthermieanlagen Bei der Errichtung von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen sind eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten und zu prüfen. Aus diesem Grund werden die Vorortbegehungen und erforderlichen Berechnungen zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit sowie den gestalterischen und ökologischen Aspekten über den Klimafond der Diözese Regensburg übernommen. Die Details können zudem im Kapitel C 5 nachgelesen werden.

380 Stand 01.01.2024

381 G 3 Staatliche Baulast

„Baupflichtvollzugsvertrag - Kirchen“ 8.3

397 G 4 Wartung, Pflege und Unterhalt

Stand Nov. 2017 Checkliste für Gebäude bezüglich Wartung, Pflege und Überprüfung Name/Funktion: ……………………………………… Datum der Begehung:……………………………… Gebäude:………………………………….. Checkliste für Überprüfung auf Funktion und optisch sichtbare Schäden. GEBÄUDE AUßEN Dach, Dachhaut (Turmkuppeln, Verblechungen, Anschlußbleche) ☐ intakt ☐ defekt ……………………………………………………………………………………………………………………………………………. Rinnen und Fallrohre mit Einlaufkästen (frei von Laub und anderweitigen Verschmutzungen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Kamine – Einfassungen ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Türen, Fenster/-öffnungen, Fensterbank, Rahmen, Gläser (dicht, funktionsfähig, Anstrich prüfen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Rolläden, Fensterladen, Jalousien (Gängigkeit, Verschmutzung) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Fassade mit Gesims (Putz, Verkleidung, Anstriche, aufsteigende Feuchtigkeit, lose Farbe, hohle Putzstellen, Verfugung, Sichtmauerwerk Steine Zustand, Salzausblühungen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………

Stand Nov. 2017 Drainage ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Spülung/Prüfung ………………………………………………………………………………………………………………………………………… Blitzschutz (Wartungsvertrag) ☐ intakt ☐ defekt ☐ nicht vorhanden …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Zugänge und Treppen (Verkehrssicherheit, Abstürzhöhen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… GEBÄUDE INNEN Dachkonstruktion (Undichtigkeiten, Risse, Holzschädling, Belüftung, Flugschnee) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Wärmedämmung ☐ vorhanden ☐ nicht vorhanden …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Bodenbeläge ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Innentüren (Anstriche, Gängigkeit) ☐ intakt ☐ defekt ……………………………………………………………………………………………………………………………………………

Stand Nov. 2017 Fenster innen (Dichtigkeit, Anstriche, Gängigkeit) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Wand- und Deckenanstriche (Verschmutzung durch Russ, Schwitzwasser, Algenbewuchs, Wasserablaufspuren, Ausblühungen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Brüstungen und Geländer (stabil und verkehrssicher) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Flucht- und Rettungswege, Notausgänge (Beschilderung, Funktion, frei von Brandlasten) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Brandschutztüren (regelmäßige Prüfung – Wartungsvertrag) ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Prüfung …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Feste Einbauten (Möbel Funktionsfähigkeit, Oberflächen) ☐ intakt ☐ defekt ……………………………………………………………………………………………………………………………………………

Stand Nov. 2017 HAUSTECHNIK Beleuchtung (regelmäßig prüfen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… E-Check ☐ durchgeführt ☐ nicht durchgeführt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Heizung (Pumpen, Brenner, Kessel) – Wartungsvertrag, prüfen ob das gemacht wird ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Heizkörper (entlüften) ☐ durchgeführt, geprüft ☐ nicht durchgeführt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Sanitär (Absperrhähne, Klospülungen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Abwasser (Hebeanlagen, Rückstauklappe, Bodenabläufe, Siphons) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Lüftung und Klimaanlagen – Wartungsvertrag, prüfen ob das gemacht wird ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Wartung ……………………………………………………………………………………………………………………………………………

Stand Nov. 2017 Aufzugsanlagen – Wartungsvertrag, prüfen ob das gemacht wird ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Wartung …………………………………………………………………………………………………………………………………………… AUßENANLAGEN Wege, Stellplätze und Treppenanlagen (verkehrssicher) ☐ intakt ☐ defekt ☐ Winterdienst …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Brüstungen, Geländer verkehrssicher (Absturzhöhen) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Einfriedungen mit Türen und Toren (verkehrssicher) ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Außenbeleuchtung ☐ intakt ☐ defekt …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Außenspielgeräte (Funktion und Sicherheit) ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Wartung ……………………………………………………………………………………………………………………………………………

Stand Nov. 2017 Bepflanzung – Bäume und Gewächszuschnitt (schädigt Mauerwerk, Fassade) ☐ notwendig ☐nicht notwendig …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Sonstige Anlagen Glockensteuerung (Wartungsvertrag) ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Wartung …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Orgel (Wartungsvertrag) ☐ intakt ☐ defekt ☐ regelmäßige Wartung …………………………………………………………………………………………………………………………………………… Sonstige Mängel aus sicherheitstechnischen Begehungen, die noch nicht beseitigt wurden. …………………………………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………………………………… …………………………………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………………………………

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