Gesamtwerk

294 Stand 01.07.2025 des konventionellen Erzeugers lastabhängig erfolgt. Unter extremen Bedingungen ist ausschließlich der Gas-Brennwertkessel für die Wärmeerzeugung zuständig. Die jeweils optimale Betriebsweise ist je nach Gebäude- und Nutzeranforderung individuell festzulegen. 4.4 Errichtung von Photovoltaikanlagen PV-Anlagen tragen zur nachhaltigen, erneuerbaren Stromversorgung bei und reduzieren die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen. Sie liefern lokalen Strom ohne CO2- Emissionen und tragen damit zum Klimaschutz bei. Trotz relativ hoher Anfangsinvestitionskosten können sich PV-Anlagen schnell amortisieren, da sie geringe Betriebskosten haben und mit steigenden Strompreisen hohe Stromkosteneinsparungen ermöglichen. Auch der ins Netz der öffentlichen Versorgung eingespeiste Strom wird durch die staatlichen Regularien für 20 Jahre vergütet. Auf vielen derzeit ungenutzten Dachflächen lässt sich eine Photovoltaikanlage installieren, selbst bei nicht optimal nach Süden ausgerichteten Dächern ist der Ertrag hoch. Hinweis auf gesetzliche Anforderungen gemäß Art. 44a BayBO: Gemäß Artikel 44a der Bayerischen Bauordnung (BayBO) besteht für Eigentümer von Nichtwohngebäuden eine gesetzliche Pflicht, geeignete Dachflächen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zu nutzen. Diese Pflicht gilt für Nichtwohngebäude: - deren Bauantrag oder vollständige Bauvorlagen ab dem 01. Juli 2023 eingereicht wurden - bei denen eine vollständige Erneuerung der Dachhaut ab dem 01. Januar 2025 begonnen wurde Ob von den Anforderungen des Art. 44a BayBO abgewichen werden kann ist im Einzelfall objektspezifisch zu prüfen. Erforderliche Vorgehensweise für eine Bezuschussung Für eine leistungsabhängige Bezuschussung einer Photovoltaikanlage über den Klimafonds der Diözese Regensburg ist eine Simulation der jeweiligen Anlage notwendig. Hierbei wird die grundsätzliche Eignung der Gebäude, Machbarkeit sowie die zu erwartende Wirtschaftlichkeit überprüft. Die Expertise ist dem Klimaschutzmanagement vorzulegen. Grundsätzlich ist das Vorhaben zur Errichtung einer Photovoltaikanlage mit dem Klimaschutzmanagement der Diözese abzustimmen.

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