Gesamtwerk

63 2.1.4 Projektablauf Maßnahme an Gebäuden der tertiären Gebäudestruktur Auswahl Architekt und Fachplaner Kirchenverwaltung (z.B. vermietete Gebäude) * KWS Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch - Bestandsaufnahme - evtl. Gesamtbetrachtung des Gebäudebestandes Stellungnahme zu Erstbesuch - Definition der Maßnahmen Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Erstellung der Planungs- und Kostenunterlagen, Finanzierungsplan - Voruntersuchung und Abstimmung mit Behörden Fachliche Stellungnahme Wirtschaftlichkeitsberechnung Zusammenstellen der Planungs- und Kostenunterlagen Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme: - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle und Kostenfeststellung Gewährleistung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Kirchliche Aufsicht Bischöfliche Finanzkammer Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ (Finanzierungsplan) Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Bischöflichen Finanzkammer und dem Immobilienmanagement Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnahmen an die Verwaltungskoordination wenden.

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