78 Stand 01.07.2025 2.6 Baumaßnahmen an Kindertagesstätten Dem Bistum Regensburg sind die Kindertageseinrichtungen in katholischer Trägerschaft ein wichtiges Anliegen. Denn die Bau- und Betriebsträgerschaft katholischer Kindertageseinrichtungen befinden sich nahezu ausschließlich in der Trägerschaft unserer Kirchenstiftungen vor Ort. Um das Angebot katholischer Einrichtungen in der Vielzahl und Qualität aufrecht erhalten zu können, sollen katholische Kirchenstiftungen weiterhin als Betriebsträger agieren können. Zudem hat die Diözese Regensburg KdöR zusammen mit dem Caritasverband für die Diözese Regensburg e.V. die Caritas Kindertageseinrichtungen im Bistum Regensburg gGmbH gegründet. Diese zum 01.01.2025 tätig gewordene Gesellschaft hat den Zweck und die Aufgabe, durch die Übernahme von Betriebsträgerschaften katholischer Kindertageseinrichtungen die Pfarrer und ehrenamtlich tätigen Kirchenverwaltungen zu entlasten. Die Diözese Regensburg genehmigt ab 01.01.2025 keine Neu-, An- und Umbauten sowie Generalsanierungen von Kindertageseinrichtungen in Trägerschaft von Kirchenstiftungen mehr. In begründeten Fällen kann von dieser Regelung abgewichen werden, siehe Amtsblatt der Diözese Regensburg Nr.14 vom November 2024 und Kapitel C 5.1. Weiterhin gilt: Liegt eine seitens der Regierung nicht geförderte Maßnahme vor (bis zu 100.000,00 EUR), so ist der unter Ziffer 2.1 zutreffende beschriebene Projektablauf vorgesehen. Dabei können ggf. kleine Maßnahmen bei Bedarf auch über die Betriebskostendefizitabrechnung mit der Kommune abgewickelt werden. Bei staatlich geförderten Maßnahmen erfolgt die Genehmigung grundsätzlich auf Grundlage des Förderbescheides der Regierung, die Kostenfeststellung anhand des Verwendungsnachweises. Der Verwaltungsweg dieser Maßnahmen geht ausschließlich über die Bischöfliche Finanzkammer, dafür ist ein formloser Antrag der Kirchenstiftung mit Beschreibung der momentanen und geplanten Situation erforderlich. Ausnahmen: In Sonderfällen wie z.B. bei bestehenden Mischnutzungen (z.B. Kindertagesstätten / Pfarr- und Jugendheim) ist die Beteiligung der Abteilung Planen und Bauen in der Hauptabteilung Immobilienmanagement erforderlich, da mit dem Bauvorhaben an Kindertagesstätten evtl. weitere Sekundärmaßnahmen von nicht unerheblichem Ausmaß ausgelöst werden können (z.B. Energetische Ertüchtigung / Brandschutzmaßnahmen / Modernisierung der Haustechnik). In Einzelfällen kann die Beurteilung des Gesamtbestandes der Kirchenstiftung notwendig werden.
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