Gesamtwerk

80 Stand 01.07.2025 Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit getroffenen Maßnahmen und über die Einhaltung der Vergabegrundsätze durch den Auftraggeber unerlässlich. Nachdem der Zuschussempfänger die Kommune ist und die Zuschussmittel an die Kirchenstiftung weitergegeben werden, ist die Rechtssicherheit des von der Kirchenstiftung durchgeführten Vergabeverfahrens mit der Kommune abzuklären. Da sich die vergaberechtlichen Vorgaben häufig ändern, wird der katholischen Kirchenstiftung empfohlen, eine entsprechende Beratungsleistung in Anspruch zu nehmen (z.B. Fachanwalt für Vergaberecht, Wirtschaftlicher Baubetreuer, Projektsteuerer). Dieses Vorgehen entfällt, wenn die Kommune die formalen Modalitäten zur Vorbereitung und Abwicklung der Vergabe übernimmt. Eine Dokumentation des zugrundeliegenden Verfahrens durch den Auftraggeber ist unerlässlich. Die allgemeinen rechtlichen Grundlagen für kommunale Auftragsvergaben sind zu finden unter: www.stmi.bayern.de/a-z/anzeigen/vergaben-im-kommunalen-bereich/

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