216 Stand 01.07.2025 Besonders für die technischen Einrichtungen in Gebäuden gibt es vorgegebene Intervalle für die Wartung, die genau eingehalten werden müssen: Heizungsanlage, Glockenstuhl, Drainage, Brandschutzanlagen wie Feuerlöscher und Blitzschutz gehören beispielsweise dazu. Auch die elektrischen Anlagen müssen gewartet werden. Ein Schwerpunkt fällt auf den Austausch der Leuchtmittel. Insgesamt wird empfohlen, über die Wartungsintervalle in einem Gebäudebestand genau Buch zu führen. Sicherheit und Werterhalt hängen nicht unerheblich von einer sorgfältigen Pflege und Wartung ab. 7.2 Betreiberverantwortung und Betreiberpflichten Der Begriff Betreiberverantwortung umfasst gesetzliche Pflichten des Betreibers (von Gebäuden), sowie Maßnahmen für einen sicheren und nachhaltigen Betrieb. Es sind durch den Betreiber sämtliche zumutbare und mögliche Maßnahmen durchzuführen, um Rechtsgüter (Leben, Körper, Gesundheit, Freiheit, Eigentum) bei der Nutzung von Gebäuden und Anlagen zu schützen. Die Betreiberpflichten umfassen den ordnungsgemäßen Betrieb und die Instandhaltung einer Anlage gemäß den geltenden Regelwerken. Der Umfang hängt von den baulichen Gegebenheiten ab und ergibt sich aus gesetzlichen Vorgaben, sowie dem sachlichen Zusammenhang. Eigentümer und Betreiber von Gebäuden, die für eine Vielzahl an Menschen zugänglich sind, haben demnach eine große Verantwortung. Um mögliche Risiken des Gebäudebetriebs zu vermeiden, ist das Wissen über die Vielzahl der zu beachtenden Regelungen und Pflichten, sowie die zusammenhängenden Rechtsfolgen, von hoher Bedeutung. Dazu zählen unter Anderem die möglichen Tätigkeiten zur Gewährleistung einer rechtssicheren Organisation des Betriebes. Der Betreiberleitfaden dient als Nachschlagewerk zum breiten Themenfeld der Betreiberverantwortung, liefert detaillierte Informationen zu den einzelnen Bereichen und erläutert die aus dem Betrieb von Liegenschaften, Gebäuden und technischen Anlagen hervorgehenden Pflichten. Neben dem Betreiberleitfaden stehen vorbereitete Checklisten als Werkzeug zur Handhabe und dem einfacheren Umgang mit der Betreiberverantwortung im Kapitel G Downloadbereich zur Verfügung.
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