288 Stand 01.07.2025 Verwendung finden meist Dämmplatten, -matten oder Schüttungen. Sofern der Dachraum noch betretbar und als Abstellraum nutzbar sein soll, muss für eine Aufdeckendämmung ein entsprechend trittfestes (druckfestes) Material verwendet oder der Dämmstoff durch eine entsprechende Konstruktion (mit Holzwerkstoffplatten o.ä.) abgedeckt werden. Zu beachten ist in diesem Fall, dass sich die Raumhöhe verändert. Türen im und Stufen zum Dachgeschoss müssen dann entsprechend angepasst werden. Hinweis auf gesetzliche Anforderung gemäß Art. 44a BayBO: Gemäß Art. 44a der Bayerischen Baurodnung (BayBO), besteht für Eigentümer von Nichtwohngebäuden eine gesetzliche Pflicht, geeignete Dachflächen für die Errichtung und den Betrieb von Photovoltaikanlagen zu nutzen. Diese Pflicht gilt. u.a. für Nichtwohngebäude, bei denen mit einer vollständigen Erneuerung der Dachhaut ab dem 01. Januar 2025 begonnen wurde. Ob von den Anforderungen des Art. 44a BayBO abgewichen werden kann, ist im Einzelfall objektspezifisch zu prüfen. Auswahl der Dämmstoffe Im Baustoffhandel wird eine große Vielfalt von Dämmstoffen für die verschiedenen Anwendungsbereiche angeboten. Das macht die Auswahl schwierig, zumal es einen perfekten, in allen Anwendungsbereichen optimal geeigneten Dämmstoff, nicht gibt. Grundsätzlich gelten hierbei die Ausführungen des Kapitel D 1.5 „Verwendung natürlicher Baustoffe“. Austausch von Fenstern und Türen Zur Ermittlung der energetischen Qualität eines Fensters müssen zum einen die bauphysikalischen Eigenschaften sowie die mechanischen Eigenschaften des Bauteils betrachtet werden. Die bauphysikalische Betrachtung erfolgt über den U-Wert, die mechanischen Eigenschaften beziehen sich auf die Dichtheit des Fensters. Bei nicht richtig schließenden Fenstern entstehen unerwünschte Einströmungen von Außenluft. Dies führt, vor allem bei unter dem Fenster angeordneten Heizkörperthermostaten, zu unnötigen Wärmeverlusten. Heizenergieverluste durch undichte Fenster lassen sich nicht detailliert ermitteln. Mitunter ist es ausreichend, Mängel an der Verglasung und / oder Undichtigkeiten zu beseitigen. Aus denkmalpflegerischer Sicht wird ein solcher Ansatz bevorzugt, da vor allem das äußere aber auch das innere Erscheinungsbild der Gebäude so gut wie gar nicht beeinträchtigt wird. Gut erhaltene Fenster, welche lediglich einen zu geringem Wärmedurchlasswiderstand gewährleisten, können durch eine zweite Fensterebene als
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