Gesamtwerk

116 Stand 01.01.2024 4.3 Kindergärten (Pauschale Förderung) Als Grundlage für die pauschale Förderung und damit der Ermittlung der maximalen Gesamtkosten von Kindergartenneubauten werden die Kosten pro Quadratmeter Nutzfläche nach Summenraumprogramm (siehe Kapitel C 3.3) zugrunde gelegt, entsprechend der Vorgaben für den Erhalt des staatlichen Förderhöchstbetrags. Der pauschale Kostenansatz beinhaltet sämtliche Kosten des Gebäudes, Kostengruppen 230 – 700 (nicht-öffentliche Erschließung, Bauwerk, Installationen, feste Einrichtungen, Außenanlagen, Honorare). Die Kosten der Kostengruppen 100 „Grundstück“ sowie 210 „Herrichten“, 220 „öffentliche Erschließung“, 240 „Ausgleichsabgaben“ und 250 „Übergangsmaßnahmen“ sind im pauschalen Ansatz nicht enthalten. Für diözesane Kindergartenneubauten werden beispielsweise, entsprechend den staatlichen Vorgaben für Neuplanungen, folgende maximale Gesamtkosten festgesetzt: Nutzfläche m2 Förderhöchstsatz/m2 EUR (brutto) Gesamtkosten EUR (brutto) Kindergarten 1-gruppig 144 6.639,00 956.016,00 Kindergarten 2-gruppig 296 6.639,00 1.965.144,00 Kindergarten 3-gruppig 426 6.639,00 2.828.214,00 Kindergarten 4-gruppig 504 6.639,00 3.346.056,00 Kindergarten 5-gruppig 617 6.639,00 4.096.263,00 gültig: für Neuplanungen ab sofort Für lose Möblierung (ohne Küchen) wird folgender Pauschalsatz festgelegt: Nutzfläche m2 Pauschalsatz/m2 EUR (brutto) Gesamtkosten EUR (brutto) Kindergarten 1-gruppig 144 218,75 31.499,68 Kindergarten 2-gruppig 296 218,75 64.749,33 Kindergarten 3-gruppig 426 218,75 93.186,54 Kindergarten 4-gruppig 504 218,75 110.248,86 Kindergarten 5-gruppig 617 218,75 134.967,36 gültig: für Neuplanungen ab sofort

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