Gesamtwerk

141 C 7 Interne Fachstellen 7.1 Stabsstelle Arbeitssicherheit Die Stabsstelle Arbeitssicherheit ist für die Beratung der Pfarreien hinsichtlich Arbeitssicherheit, Unfallverhütung und Gesundheitsschutz zuständig. Dies betrifft unter anderem Gebäude und bauliche Gegebenheiten, sofern dort Vorhaben aus der staatlichen Arbeitsschutzgesetzgebung (z.B. Arbeitsstättenverordnung) und/oder aus den berufsgenossenschaftlichen Unfallverhütungsvorschriften umzusetzen sind. Bei folgenden Baumaßnahmen ist eine Beratung in Form einer sicherheitstechnischen Stellungnahme generell notwendig: - Kindertageseinrichtungen - Pfarr- und Jugendheime - Kirchen: Neubauten - Kirchen: Sanierungen (wenn Türme, Dachböden, Emporen, Sakristeien betroffen sind) - Pfarrhäuser (wenn öffentliche Bereiche wie z. B. Verwaltungsbereiche betroffen sind) - Bildungshäuser, Schulen, etc. Wird beim Erstbesuch die Erforderlichkeit einer sicherheitstechnischen Beratung festgestellt, wird dies in der Stellungnahme angemerkt. Daraufhin müssen die Fachkräfte für Arbeitssicherheit in die Planungsphase mit eingebunden werden. Eine individuelle Beratung ist auf die jeweilige Baumaßnahme zugeschnitten und bietet die Möglichkeit, auch alternative, von allgemeinen Grundsätzen abweichende Lösungen zu erarbeiten.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2