Gesamtwerk

145 7.5 Diözesan-Caritasverband Der Diözesan-Caritasverband stellt für alle Kindertageseinrichtungen die unter kirchlicher Trägerschaft der Pfarreien sind, eine Fachberatung zur Seite. Dabei werden Fortbildungsveranstaltungen und vor allem individuelle Beratungen durchgeführt. Themen sind dabei neben gesetzlichen Bestimmungen auch pädagogische und religionspädagogische Schwerpunkte sowie Qualitätsmanagement. Im Falle von Neubauten und Erweiterungen wird durch den Diözesan-Caritasverband eine Stellungnahme erarbeitet. Durch den Diözesan-Caritasverband ist zu prüfen, ob ein tatsächlicher Bedarf für die Kindertageseinrichtung besteht und ob dadurch der Bestand eines anderen kirchlichen Kindergartens beeinträchtigt wird. Darüber hinaus sollen Aussagen zum Summenraumprogramm getroffen werden sowie zur Einhaltung der Diözesanen Richtlinien. Die Fachberatung soll die Kirchenstiftung frühzeitig bei den Planungen beratend unterstützen. 7.6 Orgelbeauftragter und Orgelsachverständige Orgelbeauftragter: Bei Orgelneubau bzw. Orgelumbauten ist der Beauftragte für das Orgelwesen (Diözesanreferat Kirchenmusik) zur Erstberatung einzuschalten. Durch den Beauftragten für das Orgelwesen werden die grundsätzlichen Vorgaben zur weiteren Vorgehensweise festgelegt. Die künstlerische Gestaltung des Orgelprospektes wird durch den Orgelbeauftragten begleitet und in der Kommission für kirchliche Kunst vorgestellt. Für die technische Umsetzung wird der Orgelbeauftragte das Hinzuziehen eines Orgelsachverständigern empfehlen (siehe Kapitel C 2.7 „Orgelneubauten bzw. Orgelumbauten“). Orgelsachverständiger: Die konkrete Planung und Disposition einer neuen Orgel bzw. eines Orgelumbaues wird nach Festlegung der grundsätzlichen Vorgaben (siehe Orgelbeauftragter) durch einen Orgelsachverständigen begleitet. Der Orgelsachverständige steht der Kirchenstiftung im gesamten Verfahren zur Seite. Er erarbeitet eine Ausschreibung, legt eine Firmenliste fest, erstellt nach Vorliegen der Angebote ein Vergabegutachten, betreut die Vertragsgestaltung mit dem Orgelbauer und nimmt die erbrachte Leistung an der Orgel nach Fertigstellung ab. Darüber hinaus berät der Orgelsachverständige in allen Fragen zur Wartung und zu Wartungsverträgen. Der Abschluss von Wartungsverträgen wird durch den Orgelsachverständigen verbindlich geprüft. https://www.kirchenmusik-regensburg.de/orgeln/orgelsachverstaendige.html

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