Gesamtwerk

169 D 2 Voruntersuchungen 2.1 Grundlagenermittlung Eine fundierte Voruntersuchung ist die Basis jeder zielorientierten Planungsaufgabe. Die Grundlagenermittlung ist in Phase 1 im Leistungsbild für Planungsleistung enthalten und vom beauftragten Architekten und Fachplaner zu bearbeiten. Für spezielle, komplexe Planungsaufgaben kann es erforderlich werden, die Grundlagenermittlung weiter zu fassen und auf weitere Planungsphasen auszudehnen. In diesen Fällen erfolgt in der Stellungnahme zum Erstbesuch eine Aussage zur Aufgabenstellung. Bearbeitungsumfang und -tiefe werden in Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen in der Hauptabteilung Immobilienmanagement und den externen Fachstellen im Rahmen eines oder mehreren Ortsterminen festgelegt. In der Regel resultiert daraus ein der Maßnahme vorgeschalteter Bauabschnitt „Voruntersuchung“. Jede fundierte Grundlagenermittlung basiert auf einem aussagekräftigen Bestandsaufmaß mit Darstellung des gesamten Gebäudes in allen Ebenen im Grundriss, Ansicht und Schnitt. Bei Bedarf kann auch die Darstellung der Ausstattung erforderlich werden. Aussagekräftige Aufmaßpläne erstellen qualifizierte Vermessungsbüros. Auf dieser Basis lassen sich sämtliche Schadensbilder in Form einer Schadenskartierung mit Bestands- und Zustandsanalyse exakt dokumentieren. Die Grundlagenermittlung kann folgende Leistungen enthalten: - Archivalienforschung, Bildrecherche (BLfD, Bistum, Staatsarchiv etc.) - Erstellung von Baualtersplänen nach Erfordernis - Klimamessung nach Erfordernis (in Absprache mit den Fachstellen) - Erfassen der baulichen Gegebenheiten und Auffälligkeiten - Fotodokumentation Vorzustand Bestand Bestandspläne dienen den beteiligten Planungspartnern als Grundlage für die Erarbeitung ihrer Sanierungskonzepte. Diese wiederum sind die Voraussetzung für die Ermittlung von belastbaren Sanierungskosten.

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