Gesamtwerk

173 D 3 Vorgaben und Standards bei Bestandsbauten 3.1 Gründung Fundamente Unterfangungen bzw. stabilisierende Betonvorsatzschalen sind nur nach statischer Erfordernis und in Absprache mit der Abteilung Planen und Bauen in der Hauptabteilung Immobilienmanagement möglich. Die DIN 4123 „Gebäudesicherung im Bereich von Ausschachtungen, Gründungen und Unterfangungen“ ist zu beachten. Abdichtung Das nachträgliche Einbringen von Horizontalsperren (z.B. durch Mauerwerksaustausch, Bitumenbahnen, Rammbleche) ist aus Sicht der Tragwerksstabilität problematisch und sollte nur im Einzelfall nach Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen zur Ausführung kommen. Elektromagnetische „Sperrschichten“ wie z.B. Elektroosmose sind ebenso ausgeschlossen wie bituminöse Abdichtungen und Noppenbahnen im Fundamentbereich. Die Vorgaben der DIN 18533 (Abdichtung von erdberührten Bauteilen) und DIN 18195 (Begriffsnorm) gelten mit entsprechenden Einschränkungen.

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