Gesamtwerk

249 E 2 Diözesane Hinweise für Kirchenumgestaltungen Diese Hinweise sind als Hilfe und Grundlage für alle Verantwortlichen einer Kirchenumgestaltung oder eines (Teil-)Neubaus gedacht: Pfarrer, Kirchenverwaltung, Pfarrgemeinderat, Architekt, Künstler, Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst, Abteilung Planen und Bauen, Stiftungsaufsicht. 2.1 Die Kirche als Ganze Weiterführende Texte: aus: Pontifikale IV, Die Weihe der Kirche. 3. Der Kirchenbau soll, seiner Aufgabe entsprechend, für die heiligen Feiern geeignet und würdig sein. Er zeichne sich mehr durch vornehme Schönheit als durch unnötigen Aufwand aus: er sei Zeichen und Symbol überirdischer Wirklichkeit. Er soll so gestaltet sein, dass er in gewisser Hinsicht den Aufbau der versammelten Gemeinde widerspiegelt, ihr die rechte Gliederung ermöglicht und allen die Ausübung ihres Dienstes erleichtert. Außerdem sollen hinsichtlich der Ausstattung des Altarraums, des Altares, des Priestersitzes, des Ambo und des Aufbewahrungsortes für die Eucharistie die Normen der Allgemeinen Einführung in das Römische Messbuch eingehalten werden. Ebenso beachte man sorgfältig die Vorschriften hinsichtlich der Erfordernisse und Orte für die Feier der übrigen Sakramente, besonders der Taufe und der Buße.

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