Gesamtwerk

43 B 2 Allgemeine Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand 2.1 Klassifizierung von Bestandsgebäuden Bei der Klassifizierung des Bestandes ist ein Gebäude nie isoliert zu betrachten. Die Bischöfliche Baukommission beschäftigt sich neben der Beurteilung von konkreten Baumaßnahmen in den Pfarreien z.B. auch mit der Erarbeitung von allgemeinen Richtlinien zum kirchlichen Gebäudebestand in der Diözese Regensburg. Sie enthalten grundlegende Vorgaben, die für die Instandhaltung des Bestands und die künftige Entwicklung des kirchlichen Gebäudebestands maßgeblich sind. Grundlage für die Darstellung eines bedarfsgerechten und notwendigen Gebäudebestands einer Pfarrei ist die Klassifizierung der vorhandenen Gebäude: Primäre Gebäudestruktur einer Pfarrei: - Pfarrkirche - Sonstige bestehende Kirchen - Pfarrhaus als Pfarrsitz (Kategorie 1) - Pfarr- und Jugendheim Sekundäre Gebäudestruktur einer Pfarrei: - Kindertagesstätte - Altenheime und sonstige Einrichtungen der Seelsorge und des caritativen Wirkens Tertiäre Gebäudestruktur einer Pfarrei - Sonstige Gebäude (z.B. Benefiziatenhaus, ehem. Schwesternhaus, Wohngebäude) Grundsätzliche Anmerkungen zu vorgenannter Gliederung: Sakrale Gebäude stehen grundsätzlich nicht zur Disposition (Abbruch oder Veräußerung). Im begründeten Ausnahmefall ist die Entscheidung der Bistumsleitung relevant.

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