Gesamtwerk

63 C 1 Zielvorgaben Mit der Betrachtung des Einzelobjekts, also der einzelnen, konkreten Baumaßnahme, werden in den diözesanen Baurichtlinien alle im Zusammenhang mit der Planung und Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen relevanten Aspekte im Bereich des kirchlichen Bauens dargestellt. Inhaltlich sollen die Baurichtlinien nicht die geltenden Baugesetze, die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB) und sonstiges Recht wiederholen, vielmehr geht es um die Darstellung und Erläuterung der Vorgaben, welche die geforderte Qualität und Ausführung von Leistungen betreffen sowie einer umfassenden Dokumentation der derzeit geltenden Richtlinien im Bereich Raumprogramme, Kostenobergrenzen und Zuschussrichtlinien. Darüber hinaus wird die Vernetzung der im Rahmen von kirchlichen Bauvorhaben möglichen beteiligten internen und externen Partner und Fachstellen beleuchtet.

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