Gesamtwerk

72 Stand 01.01.2024 Die Kirchenstiftung hat die Aufgabe, die Wirtschaftlichkeit des Objekts bzw. der Maßnahme mit einer belastbaren Berechnung bzw. bei größeren Objekten mit einem Gutachten nachzuweisen. Genehmigungspflichtige Maßnahmen im Sinne der Stiftungsaufsicht werden zur Gänze durch das KWS betreut, einschließlich Erstbesuch und Stellungnahme zum Erstbesuch. Der beauftragte Architekt / Planer erstellt die detaillierten Planungs- und Kostenunterlagen und legt diese zur Genehmigung vor. Nach Abschluss der Maßnahme prüft das KWS die Kostenfeststellung. * siehe Kapitel B 2.1

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2