Kapitel A

7 A Grundlagen

8 Stand 01.01.2024 A Grundlagen A 1 Erwartungen und Ziele der kirchlichen Baurichtlinien A 2 Beteiligte Stellen innerhalb der Diözese Regensburg A 3 Finanz- und Vermögensverwaltung 3.1 Bischöfliche Finanzkammer allgemein 3.2 3.3 3.4 Stiftungsaufsichtsbehörde Organisation und Kontakt Bistumskarte 3.5 Bischöfliche Finanzkammer - Sachgebiet Versicherungen A 4 Immobilienmanagement, Planen und Bauen 4.1 Organigramm 4.2 Bistumskarte 4.3 Kontakt A 5 Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst 5.1 Mitglieder / Vortragende 5.2 Termine 5.3 Aufgaben A 6 Bischöfliche Baukommission 6.1 Mitglieder / Vortragende 6.2 Termine 6.3 Aufgaben 11 13 17 17 18 19 20 23 24 24 25 29 29 29 30 33 33 33 34

9

10 Stand 01.01.2024

11 A 1 Erwartungen und Ziele der kirchlichen Baurichtlinien Das vorliegende Werk der Baurichtlinien Diözese Regensburg soll ein Praxishandbuch sein, das allen, die im Bereich des kirchlichen Bauens eingebunden sind, einen Überblick über die gesetzten Rahmenbedingungen sowie sämtliche Verfahrens- und Verwaltungsschritte im Bereich des kirchlichen Bauens gibt. Mit den Baurichtlinien sollen die für die Pflege und den Unterhalt von kirchlichen Gebäuden verantwortlichen Kirchenverwaltungen künftig eine verbindliche Handreichung mit der Darstellung aller Rahmenbedingungen für die Planung und Umsetzung von kirchlichen Baumaßnahmen erhalten. Darüber hinaus zeigen sie die übergeordneten Zielsetzungen der Diözese Regensburg im Umgang mit kirchlichem Gebäudebestand auf.

12 Stand 01.01.2024

13 Bistumsleitung: Grundsätzliche Weichenstellungen werden von der Bistumsleitung in der Ordinariatskonferenz festgelegt. Pastorale Planung: Im Rahmen der pastoralen Planung erfolgt derzeit auf Dekanatsebene eine zukunftsorientierte Neustrukturierung von Pfarreiengemeinschaften im Bistum Regensburg. Diözesansteuerausschuss: Die Mittel für Renovierungs- und Investitionsmaßnahmen werden innerhalb der geltenden Förderrichtlinien im Rahmen des Diözesanhaushalts durch den Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs freigegeben. Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst: Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst entscheidet über Um- und Neugestaltung von Kirchen und anderen Sakralräumen. Bischöfliche Baukommission: Die Bischöfliche Baukommission behandelt Anträge und Fragen im Zusammenhang mit Gebäuden und Liegenschaften, die sich im Eigentum von Katholischen Kirchen- und Pfründestiftungen im Bistum Regensburg befinden und aus Sicht der Stiftungsaufsicht behandelt werden müssen. Finanz- und Vermögensverwaltung: Investitionsmaßnahmen bedürfen der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung. Stiftungsaufsichtsbehörde im Bistum Regensburg ist die Bischöfliche Finanzkammer. A 2 Beteiligte Stellen innerhalb der Diözese Regensburg

14 Stand 01.01.2024 Immobilienmanagement: Die Hauptabteilung 8 Immobilienmanagement mit den Abteilungen A1 Planen und Bauen, A2 Verwaltung von Grundstücken und Immobilien sowie A3 Betrieb und Unterhalt, steht für die Etablierung eines umfassenden und integrierten Immobilienmanagements für das Bistum Regensburg. Baumaßnahmen an kirchlichen Gebäuden von Kirchenstiftungen werden durch die Kirchenverwaltung initiiert und durch die Abteilung Planen und Bauen begleitet (sh. Kap. C). Katholische Kirchenstiftung: Die Katholische Kirchenstiftung, vertreten durch die Kirchenverwaltung, ist verantwortlich für Pflege und Erhalt des kirchlichen Gebäudebestands (sh. Ordnung für kirchliche Stiftungen in den bayrischen (Erz-) Diözesen (KiStiftO) in der Fassung vom 1. Januar 2018). Pfarrgemeinderat: Vor bedeutenden Entscheidungen der Kirchenverwaltung ist der Pfarrgemeinderat rechtzeitig zu informieren und zu hören. Entsprechenden Anträgen an die kirchliche Stiftungsaufsichtsbehörde fügt der KV-Vorstand dem KV-Beschluss die Stellungnahme des PGR bei (siehe KiStiftO, Art. 24, Abs. 4).

15

16 Stand 01.01.2024

17 3.1 Bischöfliche Finanzkammer allgemein Die Bischöfliche Finanzkammer ist unter anderem für die Verwaltung des Haushalts des Bistums Regensburg verantwortlich. Sie kann die Gelder nicht nach eigenem Ermessen verwenden und vergeben. Die Diözese ist an vorgegebene Haushaltsgrundsätze gebunden, die in der Satzung für die gemeinschaftlichen kirchlichen Steuerverbände der Bayerischen (Erz-)Diözesen (DStVS) klar geregelt sind. Demnach wird vom Diözesansteuerausschuss unter Vorsitz des Diözesanbischofs jährlich ein Haushaltsplan beschlossen, in dem die Verwendung der Mittel festgesetzt ist. 3.2 Stiftungsaufsichtsbehörde Die Bischöfliche Finanzkammer ist vom Diözesanbischof die Aufsicht über die kirchlichen Stiftungen im Bereich der Diözese übertragen worden. Es geht dabei darum, die jeweils Verantwortlichen bei der Erfüllung ihrer Aufgaben verständnisvoll zu beraten, zu fördern, zu schützen und zu stärken. Dabei ist darauf zu achten, dass die Angelegenheiten der Stiftung in Übereinstimmung mit den staatlichen und kirchlichen Bestimmungen erledigt werden. Hierzu gehört auch die Überprüfung der gewissenhaften und sparsamen Verwaltung des Stiftungsvermögens sowie der stiftungsmäßigen Verwendung seines Ertrages und sonstiger Einnahmen. Auf Grundlage von Art. 44 der Ordnung für kirchliche Stiftungen müssen Beschlüsse, Rechtsgeschäfte und Maßnahmen der Stiftungsorgane, die grundsätzliche Bedeutung haben und erhebliche Verpflichtungen rechtlicher, wirtschaftlicher oder finanzieller Art (z.B. Anstellung von Personal, Investitionsmaßnahmen, Grundstücksgeschäfte, Geschäftsführungsvertrag für Kindertagesstätten) erwarten lassen, durch die Stiftungsaufsichtsbehörde vor einer Beauftragung genehmigt werden. Bitte bedenken Sie in diesem Zusammenhang, dass vor Erteilung der aufsichtlichen Genehmigung in Vollzug gesetzte Beschlüsse regelmäßig eine schwebende Unwirksamkeit des beabsichtigten Rechtsgeschäfts herbeiführen. A 3 Finanz- und Vermögensverwaltung

18 Stand 01.01.2024 Eine nachträgliche Erteilung der vorgeschriebenen stiftungsaufsichtlichen Genehmigung führt zur Rechtssamkeit (§ 184 BGB), eine Nichterteilung zur Nichtigkeit des Rechtsgeschäfts - und zwar jeweils rückwirkend ab dem Zeitpunkt der Vornahme des Rechtsgeschäfts. 3.3 Organisation und Kontakt Postanschrift: Diözese Regensburg KdöR Bischöfliche Finanzkammer Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Jahresabschlüsse Finanzierung und Zuschusswesen Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Leitung: Erwin Saiko Bischöflicher Finanzdirektor Leiter der Hauptabteilung Finanz- und Vermögensverwaltung Wolfgang Bräutigam stellvertrender Bischöflicher Finanzdirektor Leiter der Abteilung Allgemeine Verwaltung, Haushalt, Jahresabschlüsse Fachbereich Finanzierung und Zuschusswesen: Hildegard Fröschl E-mail: hildegard.froeschl@bistum-regensburg.de Dekanate: Kelheim, Geisenfeld-Pförring, Deggendorf-Viechtach, Straubing-Bogen Katharina Birkenseer E-mail: katharina.birkenseer@bistum-regensburg.de Dekanate: Laaber-Regenstauf, Donaustauf-Schierling, Cham, Nabburg-Neunburg Michael Scheuerer E-mail: michael.scheuerer@bistum-regensburg.de Dekanate: Regensburg, Landshut, Dingolfing-Eggenfelden, Straubing-Bogen, Deggendorf-Viechtach

19 Daniel Zimmermann E-mail: daniel.zimmermann@bistum-regensburg.de Dekanate: Regensburg, Laaber-Regenstauf, Amberg-Sulzbach, Schwandorf, Neustadt-Weiden, Tirschenreuth-Wunsiedel Daniel Zimmermann Katharina Birkenseer Hildegard Fröschl Michael Scheuerer 3.4 Bistumskarte Michael Scheuerer, Daniel Zimmermann

20 Stand 01.01.2024 3.5 Bischöfliche Finanzkammer - Sachgebiet Versicherungen Ansprechpartner/in für Versicherungsschäden an Gebäuden: Claudia Fleischmann E-Mail: versicherungen@bistum-regensburg.de Tel.: 0941-597-1114 Grundsätzlich gilt, dass jeder Versicherungsschaden unverzüglich nach Bekanntwerden der Bischöflichen Finanzkammer, Sachgebiet Versicherungen, mit den hierzu notwendigen Unterlagen (Schadensmeldung/-schilderung, Nachweise) angezeigt werden muss. Um Fristen in eiligen Schadensangelegenheiten (z.B. Klagefristen) und ggf. auch eine schnellstmöglich notwendige Beauftragung eines Sachverständigen zu gewährleisten, sollten die Schäden zusätzlich telefonisch unter 0941-597-1114 (im Vertretungsfall LIGA Gassenhuber Versicherungsagentur: 089-641895-35) vorangemeldet werden. Unter dem Kapitel G, Downloadbereich steht eine Informationsbroschüre über die Vorgehensweise nach Eintritt eines Schadensfalles in der Gebäude-/Inhaltssicherung zur Verfügung (InfoGebäudeInhaltsversicherung.pdf).

21

22 Stand 01.01.2024

23 Die Abteilung Planen und Bauen berät die katholischen Kirchenstiftungen des Bistums Regensburg in baufachlichen Fragen. Dabei wird angestrebt, in Zusammenarbeit mit den verantwortlichen Kirchenverwaltungen den vorhandenen Gebäudebestand fachgerecht zu pflegen, zu unterhalten und bedarfsgerecht zu optimieren sowie Perspektiven für einen zukunftsfähigen Erhalt der benötigten Gebäudestrukturen aufzuzeigen. Baumaßnahmen am kirchlichen Gebäudebestand müssen wirtschaftlich vertretbar sein und sollen in angemessener Qualität ausgeführt werden. Dafür ist eine qualitativ hochwertige Planung maßgeblich. Bei Kirchengebäuden wird besonderer Wert auf den sensiblen Umgang mit vorhandener Bausubstanz gelegt. Energetische Aspekte, wie die Reduzierung des Energiebedarfs im kirchlichen Gebäudebestand, werden als aktueller Handlungsauftrag gesehen. In Kurzform lässt sich der Leistungsbereich bei der Bearbeitung von einzelnen Baumaßnahmen auf zwei Hauptpositionen zusammenfassen: - Baufachliche Beratung im Rahmen eines Erstbesuchs - Baufachliche Prüfung der Planungs- und Kostenunterlagen Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen in diesen Belangen mit ihrem Fachwissen und ihrer Erfahrung zur Verfügung. A 4 Immobilienmanagement, Planen und Bauen

24 Stand 01.01.2024 Leitung Diözesanarchitekten: Günther Augsburger Emanuela von Branca Sabine Faderl Martina Hackl Marc Hiller Tom Kristen Thomas Neft Regina Schober Frank Seeger Martin Viertl Karin Weiherer-Mulzer Vertragswesen: Susanne Jobst Saskia Schötzigk Sekretariat Vertragswesen: Martina Bleicher Birgit Forchhammer Datenerfassung: Albert Fuchs Beate Lautenschlager Paul Höschl Bischöflicher Baudirektor Jan Hochgeschurz Stellvertretender Leiter Marc Hiller Martina Hackl Frank Seeger Sabine Faderl Karin Weiherer-Mulzer Martin Viertl Günther Augsburger Tom Kristen Regina Schober 4.1 Organigramm 4.2 Bistumskarte Techn. Assistenz Leitung: Doris Geß Sekretariat: Renate Halb Hildegard Jobst Martina Kirsch

25 Marc Hiller Dipl. Ing. (FH) – Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1186 E-mail: marc.hiller@bistum-regensburg.de Dekanat Tirschenreuth-Wunsiedel, Dekanat Neustadt-Weiden Jan Hochgeschurz Dipl. Ing. (Univ.) – Architekt Stellvertretender Leiter Telefon: 0941-597-1191 E-mail: jan.hochgeschurz@bistum-regensburg.de Paul Höschl Dipl. Ing. (FH) – Architekt BDA ao Bischöflicher Baudirektor Telefon: 0941-597-1181 E-mail: paul.hoeschl@bistum-regensburg.de Postanschrift Bischöfliches Ordinariat Immobilienmanagement, Planen und Bauen Niedermünstergasse 1 93047 Regensburg Telefon: 0941-597-1180 Telefax: 0941-597-1190 E-Mail: planenundbauen@bistum-regensburg.de Günther Augsburger Dipl. Ing. (FH) – Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1184 E-mail: guenther.augsburger@bistum-regensburg.de Dekanat Geisenfeld-Pförring, Dekanat Kelheim Martina Hackl Dipl. Ing. (Univ.) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1185 E-mail: martina.hackl@bistum-regensburg.de Dekanat Amberg-Sulzbach, Dekanat Schwandorf, Dekanat Laaber-Regenstauf 4.3 Kontakt Sabine Faderl Dipl. Ing. (FH) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1195 E-mail: sabine.faderl@bistum-regensburg.de Dekanat Donaustauf-Schierling, Dekanat Cham, Dekanat Laaber-Regenstauf Speichergasse 3 Standort

26 Stand 01.01.2024 Tom Kristen Dipl. Ing. (FH) - Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1171 E-Mail: tom.kristen@bistum-regensburg.de Dekanat Straubing-Bogen, Dekanat Landshut, Dekanat Deggendorf-Viechtach Martin Viertl Dipl. Ing. (FH) – Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1172 E-mail: martin.viertl@bistum-regensburg.de Dekanat Regensburg Stadt, Dekanat Straubing-Bogen, Dekanat Deggendorf-Viechtach Karin Weiherer-Mulzer Dipl. Ing. (FH) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1187 E-mail: karin.weiherer-mulzer@bistum-regensburg.de Dekanat Regensburg Stadt, Dekanat Straubing-Bogen, Dekanat Deggendorf-Viechtach Vertragswesen Regina Schober Dipl. Ing. (FH) – Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1192 E-mail: regina.schober@bistum-regensburg.de Dekanat Landshut, Dekanat Dingolfing-Eggenfelden Frank Seeger Dipl. Ing. (FH) Diözesaningenieur Telefon: 0941-597-1194 E-Mail: frank.seeger@bistum-regensburg.de Dekanat Nabburg-Neunburg, Dekanat Cham Susanne Jobst Sachbearbeiterin für Vertragswesen Telefon: 0941-597-1198 E-mail: susanne.jobst@bistum-regensburg.de Saskia Schötzigk Sachbearbeiterin für Vertragswesen Telefon: 0941-597-1173 E-mail: saskia.schoetzigk@bistum-regensburg.de Thomas Neft Dipl. Ing. (FH) - Architekt Diözesanarchitekt Telefon: 0941-597-1172 E-mail: thomas.neft@bistum-regensburg.de Emanuela von Branca Dipl. Ing. (Univ.) - Architektin Diözesanarchitektin Telefon: 0941-597-1196 E-mail: emanuela.branca@bistum-regensburg.de Diözesaneigene und diözesannahe Gebäude

27

28 Stand 01.01.2024

29 5.1 Mitglieder / Vortragende Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: - Msgr. Dr. Roland Batz, Generalvikar, Vorsitzender - Prälat Dr. Franz Frühmorgen, Dompropst - N.N., Leiter der Hauptabteilung Seelsorge - Msgr. Dr. Werner Schrüfer, Domvikar, Künstlerseelsorger - Erwin Saiko, Bischöflicher Finanzdirektor - Wolfgang Bräutigam, Stellvertretender Bischöflicher Finanzdirektor - Diakon Peter Nickl, Leiter Fachstelle Liturgie - Paul Höschl, Bischöflicher Baudirektor - Jan Hochgeschurz, Stellvertretender Leiter Planen und Bauen - Dr. phil. Maria Baumann, Diözesankonservatorin - Dr. phil. Christian Dostal, Diözesanmusikdirektor - Dr. Walter Zahner, Stellvertretender Leiter der Hauptabteilung Seelsorge - Prof. Dr. Birgit Eiglsperger, Lehrstuhl für Bildende Kunst und Ästhetische Erziehung an der Uni Regensburg - Helmut Langhammer, Bildhauer Als Vortragende ohne Stimmrecht gelten Mitarbeiter folgender Beteiligter: - Immobilienmanagement, Planen und Bauen (ehem. Bischöfliches Baureferat) 5.2 Termine Sitzungstermine finden alle 3 bis 4 Monate statt. A 5 Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst

30 Stand 01.01.2024 5.3 Aufgaben Die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst beschäftigt sich mit den Fragen zur liturgischen Ausstattung, der künstlerischen Gestaltung von Kirchenräumen sowie mit Orgelbaumaßnahmen. Als Grundlage für die Beurteilung dienen bei Um- und Neugestaltungen von Kirchenräumen die Stellungnahme zum Erstbesuch sowie die liturgischen Vorgaben und Standards (siehe Kapitel „E Liturgische Vorgaben“). Die Beschlüsse der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst haben unbeschadet der Vorschriften zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlägiger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung (Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i. d. F. vom 13. Februar 2015). Grundlagen: - Dekret zur Errichtung der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst vom 15. März 2019. - Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst, Geschäftsordnung vom 18. März 2019.

31

32 Stand 01.01.2024

33 6.1 Mitglieder / Vortragende Die Bischöfliche Baukommission besteht aus folgenden stimmberechtigten Mitgliedern: - Erwin Saiko, Bischöflicher Finanzdirektor, Vorsitzender - BGR Johann Ammer, stv. Generalvikar - N.N., Leiter der Hauptabteilung Seelsorge - Alfred Wölfl, Dekan - Alexander Hösl, Dekan - Martin Schafbauer, Dipl. Verwaltungswirt (FH), Mitglied Steuerausschuss - Wolfgang Bräutigam, Stellvertretender Bischöflicher Finanzdirektor - Paul Höschl, Bischöflicher Baudirektor - Jan Hochgeschurz, Stellvertretender Leiter Planen und Bauen Als Vortragende ohne Stimmrecht gelten Mitarbeiter folgender Beteiligter: - Bischöfliche Finanzkammer, Finanzierung und Zuschusswesen - Immobilienmanagement, Planen und Bauen - Immobilienmanagement, Vermietung und Verpachtung 6.2 Termine Sitzungstermine finden in der Regel alle zwei bis drei Monate statt. Die Termine und die entsprechenden Einreichungsfristen werden vorab im Amtsblatt bekanntgegeben. Die Unterlagen sind fristgerecht einzureichen. A 6 Bischöfliche Baukommission

34 Stand 01.01.2024 6.3 Aufgaben Die Bischöfliche Baukommission entscheidet über Neu- und Erweiterungsbauten einschließlich gegebenenfalls damit zusammenhängender Grundstücksfragen. Sie beurteilt außerdem Gesamtbetrachtungen des Gebäudebestands einer Pfarrei und gibt Handlungsempfehlungen. Sie legt Vorgaben allgemeiner Art zu Neu- und Erweiterungsbauten fest (Raumprogramme und Kosten z.B. Obergrenzen). Außerdem werden grundsätzliche Richtlinien zum Bauen erarbeitet (z.B. allgemeine Richtlinien zum Erhalt des kirchlichen Gebäudebestandes, zur Barrierefreiheit, zu energetischen Fragen). Die Beschlüsse der Bischöflichen Baukommission haben unbeschadet der Vorschriften zur stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gemäß KiStiftO Art. 44 und anderer einschlägiger Ordnungen sowie der Rechte des Bischofs unmittelbare Rechtskraft zur Umsetzung (Art. 8 § 1 des Allgemeinen Statuts für die Bischöflichen Kommissionen in der Diözese i. d. F. vom 13. Februar 2015). Grundlagen: - Dekret zur Errichtung der Bischöflichen Baukommission vom 18.05.2015 - Bischöfliche Baukommission, Geschäftsordnung vom 10.06.2015

35

36 Stand 01.01.2024

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2