Table of Contents Table of Contents
Previous Page  42 / 54 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 42 / 54 Next Page
Page Background

42

Stand 01.01.2019

Das Vorhalten eines Gebäudes für eine Nutzung, die nicht oder nicht auf Dauer gesichert

ist, kann aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht vertreten werden. Gebäudebe-

stand, der nicht dem Bedarf entspricht, sollte bedarfsgerecht gemacht werden (Neubau,

Erweiterung, Rückbau, Abbruch, Verkauf, Vergabe im Erbbaurecht)

.