Table of Contents Table of Contents
Previous Page  106 / 134 Next Page
Information
Show Menu
Previous Page 106 / 134 Next Page
Page Background

106

Stand 01.01.2019

4.3 Kindergärten (Pauschale Förderung)

Als Grundlage für die pauschale Förderung und damit der Ermittlung der maximalen

Gesamtkosten von Kindergartenneubauten werden die Kosten pro Quadratmeter

Nutzfläche nach Summenraumprogramm (siehe Kapitel C 3.3 „Diözesane Raumpro-

gramme für Neubauten, Kindertageseinrichtungen“) zugrunde gelegt, entsprechend der

Vorgaben für den Erhalt des staatlichen Förderhöchstbetrags.

Der pauschale Kostenansatz beinhaltet sämtliche Kosten des Gebäudes, Kostengruppen

230 – 700 (nicht-öffentliche Erschließung, Bauwerk, Installationen, feste Einrichtungen,

Außenanlagen, Honorare).

Die Kosten der Kostengruppen 100 „Grundstück“ sowie 210 „Herrichten“, 220 „öffentliche

Erschließung“, 240 „Ausgleichsabgaben“ und 250 „Übergangsmaßnahmen“ sind im

pauschalen Ansatz nicht enthalten.

Für diözesane Kindergartenneubauten werden beispielsweise, entsprechend den

staatlichen Vorgaben für Neuplanungen, folgende maximale Gesamtkosten festgesetzt:

Nutzfläche

m2

Förderhöchstsatz/m2

EUR (brutto)

Gesamtkosten

EUR (brutto)

Kindergarten 1-gruppig

144

4.455,00

641.520,00

Kindergarten 2-gruppig

296

4.455,00

1.318.680,00

Kindergarten 3-gruppig

426

4.455,00

1.897.830,00

Kindergarten 4-gruppig

504

4.455,00

2.245.320,00

Kindergarten 5-gruppig

617

4.455,00

2.748.735,00

gültig: für Neuplanungen ab 01.01.2019 Stand: 01.01.2019

Für lose Möblierung (ohne Küchen) wird folgender Pauschalsatz festgelegt:

Nutzfläche

m2

Pauschalsatz/m2

EUR (brutto)

Gesamtkosten

EUR (brutto)

Kindergarten 1-gruppig

144

146,78

21.136,32

Kindergarten 2-gruppig

296

146,78

43.446,88

Kindergarten 3-gruppig

426

146,78

62.528,28

Kindergarten 4-gruppig

504

146,78

73.977,12

Kindergarten 5-gruppig

617

146,78

90.563,26

gültig: für Neuplanungen ab 01.01.2019 Stand: 01.01.2019