Kapitel D

223 5.6 Fernmelde- und informationstechnische Anlagen Elektroakustische Anlagen Lautsprecheranlagen: Kirchenräume werden nur bei Bedarf mit einer elektroakustischen Unterstützung ausgestattet. In kleineren Kirchenräumen kann darauf verzichtet werden. Induktionsschleifen: Im Falle der Montage einer Lautsprecheranlage wird für die Gestühlsblöcke die Möglichkeit einer Induktionsschleife eingeplant. Insbesondere wird auf folgende Anforderungen verwiesen: - empfohlene magnetische Feldstärke 100mA/m mit Abweichungen von maximal ± 3 dB - empfohlener Frequenzbereich des magnetischen Feldes (100 – 5.000 Hz) mit Abweichungen von maximal ± 3 dB bei 1.000 Hz - maximal zulässige magnetische Störfelder Darüber hinaus ist zu beachten, dass ausschließlich Stromverstärker eingesetzt werden dürfen. Vor Inbetriebnahme wird jede Anlage an mehreren repräsentativen Messpunkten eingemessen. Es wird ein Messprotokoll angefertigt, dass dem Bauherren übergeben wird. Gefahrenmelde- und Alarmanlagen Brandmeldeanlagen: Soweit nicht bauordnungsrechtlich erforderlich, wird der Einbau von Brandmeldeanlagen in kirchlichen Gebäuden mit der Abteilung Planen und Bauen der Diözese abgestimmt. Brandschutzkonzepte werden immer abgestimmt. Alarmanlagen: Wertvolle Ausstattungen in Kirchenräumen sollten vornehmlich durch eine mechanische Sicherung gegen Diebstahl geschützt werden (siehe Informationsblatt „Mechanische Sicherung von Kunstgegenständen in Kirchen und Museen“). In Einzelfällen kann darüber hinaus der Einbau einer elektroakustischen Alarmanlage erforderlich sein.

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