Kapitel D

233 Kirchliche Gebäude sollen im Ortsbild identifizierbar sein. Durch ein charakterisierendes Kunstwerk können Bauten wie Pfarr- und Jugendheime, Pfarrhäuser, Altenheime, Kindertagesstätten etc. entsprechend der Klassifizierung (siehe Kap. B 2.1) der primären und sekundären Gebäudestruktur als Orte christlichen Lebens einer Pfarrei stärker erkennbar werden. Die Tradition von christlichen Zeichen an Häusern soll aufgegriffen und zeitgemäß fortgeführt werden. Bevorzugt kann an die Darstellung des Patrons der Pfarrei oder der Einrichtung gedacht werden. Denkbar sind ebenso Bildwerke, Plastiken, Mosaiken und ähnliches von Heiligen mit regionalem bzw. mit Bistumsbezug (z.B. Hl. Wolfgang, Hl. Emmeram, Hl. Erhard, Hl. Albertus Magnus, Hl. Anna Schäffer) oder ein allgemein bekannter volkstümlicher Heiliger, wie etwa der Hl. Christophorus und natürlich auch ein marianisches Motiv. Die Gestaltung der Fassade oder des Umgriffs wird somit ein sichtbarer Hinweis auf die Gegenwart Gottes in der Welt, seine Zugewandtheit zu den Menschen und zugleich ein Ausdruck des Selbstverständnisses der Kirche. Ablauf In der Stellungnahme zum Erstbesuch wird die Empfehlung, die künstlerische Gestaltung mit christlichen Bildsymbolen in die Maßnahme einzubeziehen, die Aufgabenstellung und Verfahrensart aufgenommen. Bereits vorhandene Kunstwerke sollen ausdrücklich erhalten bleiben. Auf dieser Grundlage fasst die Kirchenverwaltung den Beschluss, ob sie dieser Empfehlung folgt. Die Einbindung der Künstlerin / des Künstlers soll bereits im Rahmen der Planungsphase erfolgen, damit der künstlerische Beitrag in den gesamten Projektverlauf einbezogen ist. Nach den gültigen Zuschussrichtlinien der Diözese wird die künstlerische Gestaltung von christlichen Bildsymbolen / Kunstwerken bei Baumaßnahmen an Gebäuden der primären und sekundären Gebäudestruktur bis zu einem Bruttobetrag von 20.000 € je Gebäude im Zuge der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung gefördert mit dem jeweils gemäß D 8 Christliche Bildsymbole / Kunstwerke an kirchlichen Gebäuden

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