Kapitel D

234 Stand 01.01.2024 den geltenden Richtlinien für die betroffenen Gebäude zutreffenden Zuschusssatz. Die darzustellenden Bruttokosten beinhalten die rein künstlerische Leistung zur Herstellung und Realisierung des christlichen Bildsymbols / Kunstwerks inklusive Honorar und aller Nebenleistungen wie Material, Transport, Reinigung. Davon ausgenommen sind die erforderlichen baulichen Maßnahmen, die den Bauwerkskosten (KGR 300 und 400) und / oder den Außenanlagen und Freiflächen (KGR 500) zuzuordnen sind. Die Arbeitsgruppe Christliche Zeichen der Bischöflichen Kommission für kirchliche Kunst unterstützt die Pfarrei / Pfarreiengemeinschaft/en auf dem Weg der Konzeption: - Mit einer Handreichung (derzeit in Vorbereitung), in der ausgewählte Beispiele und die ausführenden Künstler/innen in Bild und Text vorgestellt werden. Diese jeweils aktuelle Handreichung ist im Downloadbereich (Kapitel G) der Baurichtlinien abrufbar. - Die AG-Mitglieder stehen bei Bedarf beratend zur Verfügung Direktbeauftragung In der Regel wird eine Direktbeauftragung empfohlen: - Die Kirchenverwaltung formuliert den Auftrag (Kirchenverwaltungsbeschluss) - Die AG spricht Empfehlungen zur Künstlerauswahl zum jeweiligen Projekt aus - Die Kirchenverwaltung wählt eigenständig die Künstlerin / den Künstler und beauftragt sie / ihn mit dem künstlerischen Konzept, für das eine Aufwandsentschädigung anfällt - Das künstlerische Konzept wird erarbeitet und mit Kosten hinterlegt - Kirchenverwaltung und AG bewerten den künstlerischen Ansatz - Begleitung durch die Abteilung Planen und Bauen der Diözese - Nach positivem Votum kann die KV die Realisierung beauftragen (Bei einem Auftragswert > 10.000 € ist eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung erforderlich) Künstlerauswahlverfahren Spricht sich der Rechtsträger aufgrund der herausragenden Bedeutung der Baumaßnahme für ein Künstlerauswahlverfahren aus, erfolgt dieses in Absprache mit der Abteilung Planen und Bauen der Diözese. Anonymes Auswahlverfahren Es kann ein anonymes Auswahlverfahren durchgeführt werden: - Die Kirchenverwaltung bzw. der jeweilige Rechtsträger formuliert den Auftrag (Kirchenverwaltungsbeschluss / o.ä.) - Die AG spricht Empfehlungen zur Künstlerauswahl (3 Künstler/innen) zum jeweiligen Projekt aus - Der Auftraggeber wählt eigenständig die 3 Künstler/innen und beauftragt sie mit dem künstlerischen Konzept, für das eine Aufwandsentschädigung anfällt

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