Kapitel D

235 - Erarbeitung der Auslobung und Wettbewerbsbetreuung durch die Abteilung Planen und Bauen der Diözese - Zusammensetzung der Jury: 2 Vertreter des Auftraggebers, 2 Vertreter der AG / der Abteilung Planen und Bauen der Diözese und ein/e freischaffende/r Künstler/in - Jurysitzung und Bewertung der Ergebnisse, evtl. Anregung zur Überarbeitung - Ggf. Überarbeitung durch Künstler und erneute Vorlage - Beauftragung des Künstlers durch den Auftraggeber - Ggf. stiftungsaufsichtliche Genehmigung bzw. Freigabe der Mittel - Begleitung der Maßnahme durch die Abteilung Planen und Bauen der Diözese Für die Aufwandsentschädigung bei Künstlerauswahlverfahren und bei Direktbeauftragungen gelten im Bistum Regensburg 1.000 € bis 1.500 € als Orientierungswerte. Bei Beauftragung wird die Aufwandsentschädigung für die Erarbeitung des künstlerischen Entwurfs bei den Gesamtkosten angerechnet. Als Kriterien, die Kunstwerke vorrangig erfüllen sollen, werden festgelegt: - Objekt im Außenbereich, nach Möglichkeit weithin sichtbar - Mit christlichem Bezug - Aktueller Beitrag zur Zeitgenossenschaft von Kirche und Kunst - Im Einklang mit dem architektonischen Erscheinungsbild

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