Kapitel E

251 Schmuck und Pflege Weiterführende Texte: aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 7.2 7.2.1 Schmuck Schmuck hebt Schönes hervor und bringt Wertvolles zur Geltung. Deshalb werden seit alter Zeit die Kirchen und besonders der Altarbereich mit Blumen geschmückt. Dazu einige Hinweise: - Grundsätzlich ist die dienende Funktion des Schmucks zu beachten: Das zu schmückende Objekt sollte durch den Schmuck unterstrichen und nicht verdeckt werden. - Wie bei allen Ausstattungselementen gilt auch für den Schmuck das Gebot der „edlen Einfachheit“ (SC 34). Der Aufwand sollte den verschiedenen liturgischen Anlässen und Zeiten entsprechend abgestuft sein (vgl. SC 124). - Bei der Planung eines Kirchenraumes sollte auch eine sinnvolle Ausschmückung durch Blumen mitbedacht werden. - Von der Verwendung künstlicher Blumen ist abzusehen. Auch Paramente und Installationen aus textilem Material eignen sich zur Ausschmückung von gottesdienstlichen Räumen und Orten. Qualität sowohl der Stoffe als auch ihrer künstlerischen Verarbeitung und Harmonie mit den Anforderungen des Raumes sind wichtige Gesichtspunkte bei der Auswahl und Platzierung solcher Schmuckelemente. 7.2.2 Sorge um die Ausstattung Eine der Würde des Ortes entsprechende, arbeitssparende und kostengünstige Pflege sollte bei der Planung und bei der Auswahl der Materialien für die Kirche und ihre Einrichtung mitbedacht werden. Generell ist darauf hinzuweisen, dass der Kirchenraum und alles, was zu seiner Ausstattung gehört, nicht Eigentum der jeweiligen Verantwortlichen in einer Gemeinde und damit ihrer Verfügbarkeit entzogen sind. Sie wurden der Vorhandene Kunstdenkmäler und Bilder Vor einer Änderung im Kirchenraum sollten alle Ausstattungsgegenstände der Kirche inventarisiert werden. Vorhandene Kunstwerke in der Kirche, z.B. Figuren oder Figurengruppen, Bilder, etc., die als Denkmal eingestuft, von künstlerischem Rang oder anderweitig für den Ort von hoher, ideeller Bedeutung sind, müssen grundsätzlich erhalten werden. Verloren gegangene Kunstwerke sollten hingegen nicht rekonstruiert, es soll vielmehr die Möglichkeit nach zeitgenössischen Ausdrucksformen gesucht werden. Die Abteilung Kunst und Denkmalpflege arbeitet an der sukzessiven Inventarisierung aller Kirchen und Kapellen des Bistums und kann auch im Vorfeld einer baulichen Maßnahme dahingehend beraten.

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