Kapitel E

253 2.2 Altarraum Altar mit Kredenz, Leuchter und Kreuz Besteht bereits ein geweihter Steinaltar, so ist dieser zu erhalten. Die Mensa wird nicht verändert (zugeschnitten, zerteilt, usw.), Standort und Unterbau können verändert werden. Die Altarplatte soll aus einem Stück bestehen und unbeschädigt sein (z.B. keine Durchbohrungen für Kabel). Ein neuer Altar in Kirchen soll feststehend gebaut werden, also unentfernbar sein. Material des Altars: normalerweise Naturstein. Andere Materialien müssen vom Ordinarius (Bischof oder Generalvikar) genehmigt werden. Glas und Holz scheiden für die Altarplatte aus. In sehr kleinen Kirchen, die nicht Pfarrkirchen sind und nur einen Hochaltar haben und in denen nur werktags die Messe gefeiert wird, muss nicht zwingend ein umschreitbarer Altar („Volksaltar“) eingebaut werden. Der Priester steht dann weiterhin im zweiten Teil der Messe zum Hochaltar. Der zuständige Pfarrer hat den theologischen Sinn dieser Zelebrationsrichtung (Weggemeinschaft, „Ostung“, „versus crucem“) der Gemeinde zu erläutern. In jedem neuen Altar sind fünf Weihekreuze vorzusehen, die so in die Mensa eingearbeitet werden, dass eine Vertiefung entsteht, die bei der Konsekration dann mit Chrisam und Weihrauch „verfüllt“ wird. Die Kreuze an den vier Ecken und in der Mitte weisen auf die fünf Wundmale des Gekreuzigten hin und erinnern so an die Vergegenwärtigung des Kreuzopfers Jesu Christi auf dem Altar. Diese Deutung ist seit Durandus von Mende im 13. Jhd. bezeugt. Der Brauch Reliquien von Heiligen in einem Altar einzufügen ist beizubehalten. In einem neu zu errichtenden Altar ist ein Reliqiengrab vorzusehen, das sich unterhalb der Altarplatte i.d.R. im Stipes oder in Ausnahmefällen auch unter dem Altar (Im Boden) befindet. Ist ein Bodengrab vorgesehen, muss dieses sich aber im Bereich unter der Altarplatte befinden. Die Kredenz ist seitlich an der Wand zu planen (in der Regel beweglich) und sehr schlicht zu halten. Sie soll ausreichend groß sein zum Abstellen für Kelch, Hostienschalen, Wein und Wasser, Lavabo, Messbuch. Das Altarkreuz steht auf dem Altar oder - wenn es das Vortragekreuz ist - in unmittelbarer Nähe, also gleich am Altar. Weiterführende Texte: aus: Zeremoniale für die Bischöfe: 48. 922. 975. 48. Der Altar soll entsprechend den rechtlichen Bestimmungen errichtet und gestaltet sein. Vor allem soll er einen Platz einnehmen, der wirklich den Mittelpunkt des Raumes bildet, dem sich die Aufmerksamkeit der ganzen Gemeinde von selbst zuwendet.

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