Kapitel E

261 Kreuzweg, Apostelleuchter, Osterkerze Weiterführende Texte: aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 5.7 Bei der Kirchweihe wird der Kirchenraum an zwölf Stellen gesalbt. Diese Salbungen, durch die deutlich gemacht wird, dass der Kirchenraum vollständig und für immer dem christlichen Gottesdienst dienen soll, verweisen in ihrer Zwölfzahl auf die Symbolik des himmlischen Jerusalems (Offb 21,12-14) und auf die zwölf Apostel, auf denen die Kirche Jesu Christi wie auf einem Fundament auferbaut ist (vgl. Eph 2,20). Die zwölf Salbungsstellen werden durch Kreuze gekennzeichnet, denen in der Regel „Apostelleuchter“ zugeordnet sind. Ihre Platzierung im Kirchenraum sollte die erwähnte Symbolik zum Ausdruck bringen. Für jeden Kirchenraum wird ein Kreuzweg empfohlen. Es ist dafür zu sorgen, dass man den Kreuzweg auch tatsächlich gehen kann. Die einzelnen Stationen dürfen nicht in Konkurrenz zu den zwölf Salbungsstellen des Kirchenraumes (den Apostelkreuzen) treten oder mit ihnen verbunden werden. aus: Leitlinien für den Bau und die Ausgestaltung von gottesdienstlichen Räumen: 6.1. Die Osterkerze hat ihren liturgischen Ort in der Feier der Osternacht und während der Osterzeit. Außerdem findet sie bei Tauffeiern und bei den Messfeiern für Verstorbene während des ganzen Jahres Verwendung. Der Symbolhaftigkeit der Osterkerze entspricht eine besondere Gestaltung des Osterleuchters. Dabei ist zu beachten, dass die Osterkerze u. U. an verschiedenen Stellen im Kirchenraum verwendet wird: in der Osterzeit und bei Messen für Verstorbene im Altarraum (möglichst in der Nähe des Ambo), bei Tauffeiern am Taufort. In größeren Kapellen sind nach Möglichkeit immer Apostelleuchter vorzusehen. Bänke, Schriftenstand Alle Bänke sollen eine feste Kniemöglichkeit (Kniebänke) haben. Der Schriftenstand muss – wenn es ihn gibt – im hinteren Eingangsbereich der Kirche angebracht sein. Plakate gehören nicht in den Altarraum.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2