Kapitel F

299 Innenwanddämmung Eine Dämmung der Innenwände ist aufgrund von Wärmebrücken- und Schimmelbildung nur im Ausnahmefall anzuwenden. Des Weiteren geht durch diese Dämmvariante zwangsläufig kostbare Nutzfläche verloren. Bei älteren Gebäuden oder Gebäuden mit Sichtmauerwerk sowie denkmalgeschützten Gebäuden ist eine Fassadendämmung von außen meist nicht möglich. Hier bietet sich im Rahmen energetischer Sanierungen nur die Innenwanddämmung an. Eine Durchführung ist sorgfältig mit den zuständigen Fachstellen der Diözese und dem verantwortlichen Fachplaner zu prüfen. Die Wärmedämmung wird von innen auf die Außenwand direkt verklebt oder in eine Vorsatzschale integriert. Bei der Vorsatzschale ist auf der warmen Seite der Dämmung eine dauerhaft funktionierende Dampfbremse (z.B. PE-Folie) anzubringen, um Wasserdampfkondensationen im Dämmstoff zu vermeiden. Geeignete diffusionsoffene Dämmstoffe für eine vollflächige Verklebung sind z.B. Kalziumsilikat, Mineralschaum oder Holzweichfaserplatten. Bei diesen kapillaraktiven Systemen kann u.U. auf eine Dampfbremse verzichtet werden. Jede Art der Innendämmung setzt eine genaue Planung voraus, da konstruktive und geometrische Wärmebrücken und der bauphysikalische Feuchteschutz betrachtet und durch geeignete Maßnahmen vermieden werden müssen. Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke Da warme Luft aufsteigt, ist es wichtig, den oberen Teil der Gebäudehülle mit einem sehr guten Wärmeschutz auszustatten. Je nach Nutzung des Dachraumes, wird die thermische Hülle am Dachverlauf selbst oder an der obersten Geschossdecke entlanggeführt. Je nach Dachaufbau können drei Varianten (sowie die Kombination aus den drei Varianten) der Dachdämmung unterschieden werden: - Aufsparrendämmung - Zwischensparrendämmung - Untersparrendämmung Bei der Auswahl der Dämmvariante ist auf die zukünftige Nutzung des Dachraumes zu achten. Soll er weitgehend ungenutzt bleiben, so ist eine Aufdeckendämmung die einfachste und kostengünstigste Möglichkeit.

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