Kapitel F

298 Stand 01.01.2024 Dämmung der Kellerdecken Bei unbeheizten Kellerräumen ist es ratsam, die Kellerdecke gegen Wärmeverluste und Fußkälte im Erdgeschoss mit einer Wärmedämmung zu versehen. Bei dieser Maßnahme werden die Unterseiten der Decken von unbeheizten Kellerräumen gedämmt. Um jedoch die Nutzung nicht zu beeinträchtigen, ist vor der Durchführung die im jeweiligen Raum notwendige lichte Höhe festzulegen. Die Stärke der Dämmung sollte so gewählt werden, dass sich nach der Maßnahme keine Nutzungseinschränkungen ergeben. Außenwanddämmung Den größten Anteil der Hüllfläche eines Gebäudes stellen die Außenwände dar. Eine Möglichkeit der Reduktion des Wärmeverlustes über diese Flächen ist die Wärmedämmung der Gebäudehülle mit einem Wärmedämmverbundsystem (WDVS) oder einer hinterlüfteten Vorhangfassade. Bei einem Wärmedämmverbundsystem werden Dämmplatten direkt auf die Außenwand aufgebracht und anschließend mit einer Gewebeeinlage verputzt. Den äußeren wetterfesten Abschluss bildet oft ein mineralischer oder ein auf Silikonharz basierender Dickschichtputz. Vor dem Anbringen eines WDVS muss die Oberfläche überprüft werden. Sie muss trocken, tragfähig und frei von losen Bestandteilen sein. Ist dies nicht der Fall, kann es zu erheblichen Bauschäden kommen. Bei einer Vorhangfassade wird an der Außenwand durch eine Unterkonstruktion aus Holz, Metall oder Kunststoff, ein tragfähiges Konstrukt geschaffen. Der Zwischenraum kann dabei mit einem zugelassenen Dämmmaterial ausgefüllt werden. Mittels Schutzplatten, Windsperrfolien und Querlattung kann abschließend eine wetterfeste Fassadenverkleidung vorgeblendet werden. Vorab ist detailliert zu prüfen, ob die Anbringung einer Wärmedämmung an der Fassade nach den Vorgaben des Denkmal- bzw. Ensembleschutzes überhaupt möglich ist. Bei der Dämmung von Gebäuden, die geringe Nutzungszeiten aufweisen, ist eine Wärmedämmung der Fassade aus Gründen der Wirtschaftlichkeit sorgfältig zu prüfen und zu überdenken.

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