Kapitel F

317 Für öffentliche Gebäude besteht Aushangpflicht Gebäude, indem sich mehr als 500 m² Nutzfläche mit starkem Publikumsverkehr befinden, der nicht auf behördlicher Nutzung beruht, gibt es eine Aushangpflicht, sobald ein Energieausweis vorliegt. Erneuerung des Energieausweises Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Nach Ablauf der Gültigkeit müssen Vermieter und Verkäufer von Immobilien einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, Verlängerungen gibt es keine. Wenn im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme neue Energiebedarfsberechnungen durchgeführt werden, muss auch ein neuer Energieausweis ausgestellt werden.

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