Kapitel G

Die Auswahl der oben genannten Planungspartner erfolgte nach Einholen entsprechender Referenzen und Prüfung der Qualifikationen der einzelnen Fachplaner durch die Kirchenverwaltung. Dieser Kirchenverwaltungsbeschluss stellt noch keine Beauftragung dar. Es bedarf vielmehr der vertraglichen Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Planungspartner und der Kirchenverwaltung nach vorherigen Vertragsverhandlungen des jeweiligen Planungspartners mit der Abteilung Planen und Bauen unter Verwendung der aktuellen Vertragsmuster. Sämtliche Verträge werden erst wirksam mit Erteilung der stiftungsaufsichtlichen Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer. Ort der Sitzung: Datum der Sitzung: Zahl der Mitglieder insgesamt: Zahl der anwesenden Mitglieder: Stimmenverhältnis: Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder: Zustimmung Ablehnung Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Name, Unterschrift Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands: Name, Unterschrift Pfarrsiegel: Version | Juli 2023 Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden: Bischöfliches Ordinariat | Immobilienmanagement | Planen und Bauen | Niedermünstergasse 1 | 93047 Regensburg

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