Kapitel G

372 Stand 01.01.2024 2.2 Förderprogramme Um die Energiewende voranzutreiben, werden von Seiten des Bundes und des Freistaates Bayern zahlreiche Fördermöglichkeiten zu unterschiedlichen Themen der energetischen Gebäudeertüchtigung angeboten. Unter https://www.foerderdatenbank.de/FDB/DE/Home/home.html ist ein Überblick über Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union zu erhalten. Da die einzelnen Programme fortlaufend in ihrer Ausrichtung aktualisiert und verändert werden, sind nachfolgend einzelne Links zu den übergeordneten Institutionen aufgeführt, über die die jeweiligen Fördermöglichkeiten konkret ausgewiesen werden. Die Förderbedingungen der unterschiedlichen Standard - Förderangebote können dort im Einzelnen näher eingesehen werden. (Interne Fördermöglichkeiten siehe Kap. C Kapitel C 5.2) 2.3 Energieversorgung 2.3.1 Bundesförderung effiziente Gebäude (BEG) Die BEG ersetzt die bestehenden Programme zur Förderung von Energieeffizienz und Erneuerbaren Energien im Gebäudebereich – darunter das CO2-Gebäudesanierungsprogramm (Programme Energieeffizient Bauen und Sanieren), das Programm zur Heizungsoptimierung (HZO), das Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE) und das Marktanreizprogramm zur Nutzung Erneuerbarer Energien im Wärmemarkt (MAP). elektrische Geräte ganz ausschalten, auch im Stand-By-Zustand wird Energie verbraucht Kann selbst erledigt werden Kann zum Teil selbst erledigt werden Muss von einem Fachmann durchgeführt werden ss ein das Heizkörperthermostat auf Stellung 0 zu drehen. tung der einen erlässlich Überprüfen Sie die Leuchtmittel in Ihrem Gebäude. Auch die Beleuchtungssteuerung sollte genau unter die Lupe genommen werden. 7 g der Anlage ulischen verbunden t: Lass den Schalten Sie die elektrischen Geräte in Ihrem Gebäude komplett aus. Auch im Stand-By-Zustand verbrauchen diese nämlich Unmengen an Energie! 8 erden rledigt werden mann durchgeführt werden

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