Kapitel G

373 Die BEG ist in eine Grundstruktur mit drei Teilprogrammen aufgeteilt: - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Wohngebäude (BEG WG) - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Nichtwohngebäude (BEG NWG) - Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) Die BEG EM ist im Januar 2021 in der Zuschussvariante beim BAFA gestartet. Mit einer Änderung der Förderbedingungen zum 28.07.2022 (Effizienzgebäude) und 15.08.2022 (Einzelmaßnahmen) musste die Regierung korrigierend eingreifen, um den Klimaschutzeffekt der Maßnahmen zu stärken und die Abhängigkeiten von russischem Öl und Gas zu minimieren. Unter anderem wurde dabei die Förderung von gasverbrauchenden Anlagen gestrichen. Weiterhin gilt jedoch: Während für die Programme BEG WG und BEG NWG Effizienzhäuser berechnet und erreicht werden müssen, gibt es auch die Möglichkeit über das BEG EM einzelne Maßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik fördern zu lassen. BEG EM 1. Gebäudehülle 2. Anlagentechnik (außer Heizung) 3. Heizungstausch 4. Heizungsoptimierung Weitere Details und Einzelheiten können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/ Effiziente_Gebaeude/effiziente_gebaeude_node.html nachgelesen werden.

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