Kapitel G

379 2.6.3 Förderung von Energieeinsparkonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen Energieeinsparkonzepte dienen dazu, den Energiebedarf von eigenen Liegenschaften und Einrichtungen zu analysieren und Möglichkeiten einer effizienten Bedarfsdeckung auch unter Einsatz erneuerbarer Energien aufzuzeigen. Seit dem 2. Mai 2019 können die Ausschreibungsunterlagen der Energienutzungspläne, der Energiekonzepte und der Umsetzungsbegleitungen mit dem Online-Leitfaden unter enp-online.de standardisiert und unbürokratisch erstellt werden. Einzelheiten zur Förderung enthält das Merkblatt zur Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen. Dieses finden Sie unter: https://www.stmwi. bayern.de/foerderungen/energiefoerderung/ Bei der Auswahl der Förderprogramme gilt es zu beachten: Ein Rechtsanspruch des Antragstellers auf Zuwendungen besteht nicht. Die KfW Fördermittelbank, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sowie das Technologie- und Förderzentrum entscheiden aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens. Die Gewährung der Zuwendung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit der veranschlagten Haushaltsmittel. Anspruch auf Vollständigkeit aller Fördermittel besteht nicht. Die genauen Zuwendungsbedingungen sind den entsprechenden Förderprogrammen zu entnehmen und auf die endgültigen Investitionskosten (Ermittlung im Rahmen einer Ausschreibung) sowie den aktuellen Stand der Förderprogramme anzupassen. 2.6.4 Förderung von Eignungsprüfung von Photovoltaik und Solarthermieanlagen Bei der Errichtung von Photovoltaik- und/oder Solarthermieanlagen sind eine Reihe von Rahmenbedingungen zu beachten und zu prüfen. Aus diesem Grund werden die Vorortbegehungen und erforderlichen Berechnungen zur Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit sowie den gestalterischen und ökologischen Aspekten über den Klimafond der Diözese Regensburg übernommen. Die Details können zudem im Kapitel C 5 nachgelesen werden.

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