Kapitel G

378 Stand 01.01.2024 2.6.2 Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude Die Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) trägt zur Umsetzung der energie- und klimapolitischen Ziele der Bundesregierung bei, insbesondere bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudebestand zu erreichen. Eine qualifizierte Energieberatung für Wohngebäude soll Immobilienbesitzern einen sinnvollen Weg aufzeigen, wie sie die Energieeffizienz ihres Gebäudes verbessern können. Förderfähig sind Gebäude die überwiegend dem Zwecke des Wohnens dienen. Dem Beratungsempfänger ist in Form eines energetischen Sanierungskonzepts (z. B. in Form eines individuellen Sanierungsfahrplans) aufzuzeigen, wie ein Wohngebäude Schritt für Schritt über einen längeren Zeitraum durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen umfassend energetisch saniert werden kann, oder wie durch eine umfassende Sanierung ein bundesgefördertes KfW-Effizienzhaus zu erreichen ist. Zusätzlich wird bei der Energieberatung für Wohngebäude auch die Erstellung eines sogenannten iSFP (individueller Sanierungsfahrplan) gefördert. Die genauen Details können unter https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieberatung/ Energieberatung_Wohngebaeude/energieberatung_wohngebaeude_node.html nachgelesen werden.

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