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Die Auswahl der oben genannten Planungspartner erfolgte nach Einholen entsprechender Referenzen und

Prüfung der Qualifikationen der einzelnen Fachplaner durch die Kirchenverwaltung.

Dieser Kirchenverwaltungsbeschluss stellt noch keine Beauftragung dar. Es bedarf vielmehr der vertraglichen

Vereinbarung zwischen dem jeweiligen Planungspartner und der Kirchenverwaltung nach vorherigen

Vertragsverhandlungen des jeweiligen Planungspartners mit dem Bischöflichen Baureferat unter Verwendung der

aktuellen Vertragsmuster. Sämtliche Verträge werden erst wirksam mit Erteilung der stiftungsaufsichtlichen

Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer.

Ort der Sitzung:

Datum der Sitzung:

Zahl der Mitglieder insgesamt:

Zahl der anwesenden Mitglieder:

Stimmenverhältnis:

Unterschriften der Kirchenverwaltungsmitglieder:

Zustimmung Ablehnung

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Name, Unterschrift

Unterschrift des Kirchenverwaltungsvorstands:

Name, Unterschrift

Pfarrsiegel:

Der Beschluss ist vollständig auszufüllen und unterzeichnet an folgende Adresse zu senden:

Bischöfliches Baureferat | Niedermünstergasse 1| 93047 Regensburg

Version | Januar 2017