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Beheizte Grundfläche:
Die beheizte Grundfläche gibt die Summe der gesamten Gebäudegrundflächen wieder.
Das Problem bei der Erfassung von beheizten Flächen besteht darin, dass nicht für jedes
Gebäude ausführliche Pläne vorliegen.
Definition:
unbeheizter Raum: Raumtemperatur < 12°C
beheizter Raum: Raumtemperatur ≥ 12°C
Genaue Grundrisspläne sind vorhanden:
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Die Summe aller beheizten Flächen ist anzugeben.
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Kellerräume sind immer als unbeheizt zu betrachten und werden somit nicht zur
beheizten Grundfläche hinzugerechnet.
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Ausnahme: Beheizte Nutzräume sind im Kellergeschoss untergebracht.
Umsetzungsbeispiel:
Für ein einstöckiges Gebäude der Kirchenstiftung soll die beheizte Grundfläche
angegeben werden. Die Kellerräume werden nur als Lagerräume genutzt und somit nicht
beheizt. Es liegen zudem genaue Grundrisspläne vor.
Beheizte Gebäudefläche: 480,37 m²