Gesamtwerk

111 C 4 Kostenobergrenzen für Neubauten Die Kosten für den Neubau von Pfarrhäusern, Pfarr- und Jugendheimen sowie Kindertagesstätten sind durch festgelegte Kostenobergrenzen nach oben hin limitiert. Im Einzelnen wird die Ermittlung der jeweils relevanten Kostenobergrenzen und die Zusammensetzung des maximalen Gesamtkostenrahmens nachfolgend dargestellt. Die Kostenobergrenzen werden jährlich anhand der durchschnittlichen Baupreise nach BKI und der aktuellen Baupreisindizes des Statistischen Bundesamtes überprüft und fortgeschrieben. Die Kostenobergrenzen für Kindertagesstätten richten sich nach den derzeit geltenden staatlichen Förderrichtlinien (FAG-Richtlinien). Hier werden die sogenannten „förderfähigen Flächen“ mit einem festgelegten Quadratmeterpreis multipliziert. Die förderfähigen Kosten bei Neubauten richten sich nach der Art der Einrichtung.

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