Gesamtwerk

112 Stand 01.01.2024 4.1 Pfarrhäuser Bei Neubauten von Pfarrhäusern gilt die Gesamtfläche (im Weiteren als Nettogrundfläche bezeichnet) als Bemessungsgrundlage. Die Nettogrundfläche setzt sich aus den Hauptnutzflächen gemäß Raumprogramm der Diözese (Kapitel C 3.1) und den Nebennutzflächen zusammen. Als Anteil der nicht im Raumprogramm enthaltenen Nebennutzflächen wird ein Ansatz von 30 % der Gesamtfläche zugrunde gelegt. Die Nebennutzflächen stellen keine feste Größe dar. Im begründeten Einzelfall können die Nebennutzflächen nach oben wie auch nach unten variieren. Abweichungen sind mit dem Immobilienmanagement, Abteilung Planen und Bauen abzustimmen. Kostengruppen und Kostenansatz 100 „Grundstück“ im Kostenansatz nicht enthalten 200 „Herrichten und Erschließung“ im Kostenansatz nicht enthalten 300 „Bauwerk-Baukonstruktion“ im Kostenansatz enthalten 400 „Baukosten-Technische Anlagen“ im Kostenansatz enthalten 500 „Außenanlagen“ werden nach durchschnittlichen situationsbedingten Vergleichswerten* ermittelt. Sie bilden die Mindest- anforderung in unmittelbarem Umgriff des Gebäudes ab. 600 „Ausstattung und Kunstwerke“ werden projektspezifisch errechnet. Für die Flächen der Verwaltung gilt als Bemessungsgrundlage ein pauschaler Ansatz von 330,60 EUR/m². 700 „Baunebenkosten“ werden projektspezifisch anhand der vertraglichen Vereinbarungen mit den Planungspartnern ermittelt. Die Kostenansätze werden jährlich entsprechend durchschnittlicher Vergleichswerte* angepasst. Bauwerkskosten Die Bauwerkskosten werden gebildet durch die Kosten der Kostengruppe 300 (BauwerkBaukonstruktion) und 400 (Bauwerk-Technische Anlagen). Die Nettogrundfläche dient als Bemessungsgrundlage für die Ermittlung der Bauwerkskosten (Kostengruppen 300 + 400).

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2