Gesamtwerk

162 Stand 01.01.2024 1.2 Energetische Maßnahmen Kirchliche Gebäude müssen energetisch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Zunächst sind nichtinvestive und geringinvestive Möglichkeiten zur Energieeinsparung zu überprüfen. Bei baulichen Maßnahmen ist - wenn möglich - nach den Maßgaben des Klimavorbehalts zu entscheiden, d.h. die Entscheidung für die klimaschädlichere Variante ist zu begründen und nur in Härtefällen zu genehmigen. Alle baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle und an der Anlagentechnik müssen einer Kosten-Nutzen-Analyse standhalten. Über die Vorgehensweise zur Einzelbetrachtung und Gesamtbetrachtung sowie zu Handlungsempfehlungen und professionellen Energieeinsparkonzepten finden Sie im Kapitel F „Energieleitlinien“ detaillierte Informationen. Solaranlagen Solaranlagen, d.h. Photovoltaik- sowie thermische Solaranlagen können grundsätzlich auf kirchlichen Gebäuden errichtet werden. Dazu ist eine ganzheitliche Betrachtung, in Abwägung aller wirtschaftlichen, gestalterischen, ökologischen, denkmalpflegerischen (insbesondere bei Kirchendächern) und baulichen Aspekten notwendig. Diese Betrachtung fließt in den stiftungsaufsichtlichen Genehmigungsprozess ein. Voraussetzung ist die Eignungsüberprüfung durch die Energieagentur Regensburg. Die Errichtung von Solaranlagen ist Bestandteil des diözesanen Klimaschutzkonzeptes, die Kosten für Begutachtung und Berechnung werden über den Klimafonds gedeckt. 1.3 Barrierefreiheit Grundsätzlich sollen alle Gebäude barrierefrei erschließbar sein. Insbesondere für öffentlich genutzte Bereiche (z.B. Pfarrverwaltung, Pfarr- und Jugendheim, Kirche, Kindergarten) ist dies erforderlich (siehe Kapitel D Vorgaben und Standards technischer Anlagen, 5.7 Förderanlagen). Zum Thema Barrierefreiheit steht die Beratungsstelle der Architektenkammer Bayern unter folgender Web-Adresse zur Verfügung: www.beratungsstelle-barrierefreiheit.de Die Beratungsstelle bietet Informationsmaterial und Kontakte zu Ansprechpartnern in Ihrer Nähe.

RkJQdWJsaXNoZXIy MjM0OTI2