Gesamtwerk

182 Stand 01.01.2024 Kirchenfenster Historische Kirchenfenster werden erhalten und in der Regel in eingebautem Zustand restauriert (siehe Richtlinien für die Konservierung und Restaurierung von Glasmalereien, zweite Fassung, Nürnberg 2004, Corpus Vitrearum). Wertvolle historische Glasfenster werden durch eine außen vorgesetzte Schutzverglasung vor Witterungseinflüssen geschützt. Die Ausführung ist im Detail mit den beteiligten Fachstellen abzustimmen. Glasmalereien sollen vor mechanischer Beschädigung geschützt werden (z.B. Schutzverglasung). Die hierfür erforderlichen Konstruktionen sind mit den Fachstellen der Diözese und des Landesamtes für Denkmalpflege abzustimmen. Bei künstlerischen Gestaltungen von Kirchenfenstern wird darüber hinaus die Bischöfliche Kommission für kirchliche Kunst eingebunden. Verbundglaskonstruktionen sind immer ausgeschlossen. Das Abdichten der Fenster (Gläser untereinander, Bauteilanschlüsse) wird in traditioneller Weise durchgeführt. Als Dichtstoff wird ausschließlich Ölkitt oder Bleiwolle verwendet. Materialien auf Kunststoffbasis (z.B. Acryl, Silikon) sind ausgeschlossen. Kirchenfenster werden grundsätzlich rahmenlos in die Laibung eingeputzt. Die Fenstereisen werden ohne Ausbau entrostet und mit Eisenglimmerfarbe gestrichen. Raumseitig werden an den Fenstern Kondensatrinnen so angebracht, dass das anfallende Kondenswasser in der Regel ungehindert über die äußere Brüstungsabdeckung abfließen kann. Reine Verdunstungsrinnen ohne Entwässerung sind nicht sinnvoll, da zum einen die Gefahr besteht, dass die Rinnen überlaufen (hoher Wasseranfall oder Verschmutzung) und zum anderen die Feuchtigkeit im Raum bleibt.

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