Gesamtwerk

181 3.3 Türen / Fenster Türen Historische Portale und Außentüren und deren Beschläge werden erhalten, soweit die Funktionalität gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Werden im historischen Kontext neue Außen- und Innentüren eingebaut, soll auf eine im Erscheinungsbild verträgliche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine handwerkliche und materialgerechte Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die technische Ausführung unterliegt dem heute gültigen Regelwerk. Fenster Historische Fenster und deren Beschläge werden erhalten, soweit die Funktionalität gegeben ist bzw. mit vertretbarem Aufwand wieder hergestellt werden kann. Werden im historischen Kontext neue Fenster eingebaut, soll auf eine im Erscheinungsbild verträgliche Gestaltung geachtet werden. Auch auf eine handwerkliche und materialgerechte Ausführung wird besonderer Wert gelegt. Die technische Ausführung unterliegt dem heute gültigen Regelwerk. Im historischen Bestand wird entsprechend des Originalmaterials eine Ausführung in Holz gefordert. Verglasung: Historische Gläser werden nach Möglichkeit erhalten. Als substanzerhaltende Maßnahme können Risse oder kleinere Brüche verklebt werden. Für die Ausführung ist eine fachliche Begleitung in Abstimmung mit der Abteilung Planen und Bauen vorzusehen. Werden Neuverglasungen oder Glasergänzungen in historische Fenster eingebaut, sollen diese mit mundgeblasenem Echt-Antikglas aus deutscher Produktion hergestellt werden. Industriegläser sind ausgeschlossen. Einfachverglasungen werden stets als sogenannte Kittverglasungen ausgeführt (keine dauerelastischen Verfugungen). Energetische Aufrüstung von historischen Fenstern: Die energetische Aufrüstung von historischen Fenstern kann beispielsweise durch das Einfräsen von Dichtungen oder durch den Einbau von temporär vorgesetzten Wintergläsern erreicht werden. Auch die Ausbildung eines Kastenfensters, also ein Innenfenster mit Isolierverglasung, dient der energetischen Aufrüstung.

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