Gesamtwerk

198 Stand 01.01.2024 Glockenstühle und Glocken Historische Holzglockenstühle und Glocken sind in der Regel denkmalgeschützt und werden daher erhalten. Glockenstühle aus Metall sollen langfristig durch neue Glockenstühle aus Holz ersetzt werden. Neue Glockenstühle werden aus gelagertem Eichenholz in traditioneller Handwerkstechnik gefertigt. Wird ein neuer Glockenstuhl eingebaut, werden in der Regel auch die Glockenjoche und Klöppel erneuert. Auf die Glocken und die Glockenstühle wirken aufgrund des elektronischen Läutebetriebes immense Kräfte. Die Anlagen müssen daher aus Sicherheitsgründen im jährlichen Turnus von Fachfirmen gewartet werden. Entsprechende Wartungsverträge müssen abgeschlossen werden. Für Fragen zum Glockenstuhl und zu den Glocken stehen den Kirchenstiftungen die Glockensachverständigen der Diözese Regensburg beratend zur Seite. Zu erreichen ist der Glockensachverständige über das Diözesanreferat Kirchenmusik: Tel: 0941/597-2295, Fax: -2206; E-Mail: kirchenmusik@bistum-regensburg.de Der Glockensachverständige ist zwingend hinzuzuziehen bei folgenden Kriterien: - Der Kundendienst hat eine größere Reparatur angezeigt bzw. das Hinzuziehen des Glockensachverständigen empfohlen. - Ein Statiker hat bei einem Probeläuten Unregelmäßigkeiten festgestellt (Aufschaukeln des Turmes, Bewegungen des Glockenstuhls, Abheben des Glockenstuhls). - Ein Stahlglockenstuhl hat starken Rost (auch an den Knotenverbindungen). - Eine oder mehrere Glocken sind still gelegt. - Es soll eine Glocke neu gegossen werden. Schallläden Schallläden sollen den Vorgaben des Glockenfachverbandes (z.B. Neigung der Lamellen, Mischbretter) entsprechen. Neue Schallläden werden aus Eichen-, Lärchen- oder Robinienholz gefertigt. Die Konstruktionen müssen demontierbar sein. Die Brüstungsabdeckungen werden unter den Schallläden bis ins Turminnere gezogen. Die gesamte Brüstung muss abgedeckt sein. Raumseitig wird die Einblechung mindestens 5 cm aufgekantet. Der seitliche Wandanschluss wird eingeputzt oder in den Fugen eingeschnitten. Dauerelastische Verfugungen sind ausgeschlossen.

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