Gesamtwerk

211 D 4 Vorgaben und Standards bei Neubauten 4.1 Grundsätzliche Anforderungen Werthaltiges Bauen: Werthaltiges Bauen bedeutet eine langfristige Werterhaltung des Gebäudes, durch eine klare, durchdachte Gebäudekonzeption. Kompakte Bauweise, vernünftige Dimensionierung, Variabilität und Wandlungsfähigkeit bei veränderten Anforderungen, Barrierefreiheit, Verwendung von althergebrachten, natürlichen Materialien sind dafür Vorraussetzung. Außerdem ist auf eine sinnvolle Orientierung und Zonierung der Raumnutzungen zu achten. Kompakte Bauweise: Basis jeder wirtschaftlichen Planung ist eine kompakte Bauweise. Ein kompaktes, optimiertes Gebäude zeichnet sich durch ein möglichst günstiges Verhältnis von Oberfläche zu Volumen aus. Lufträume sind auf besonders repräsentative und publikumsintensive Bereiche zu beschränken. Auf eine Unterkellerung sollte möglichst verzichtet werden. Energieeffiziente Bauweise: Eine intelligente Gebäudekonzeption ist wartungsintensiver Gebäudetechnik vorzuziehen. Im Neubau können die Potenziale des energieeffizienten Bauens maximal ausgeschöpft werden. Dies betrifft sowohl die optimale Ausbildung der Gebäudehülle, in Verbindung mit dem durchdachten Einsatz einer energieeffizienten Anlagentechnik. Der Einsatz energieeffizienter Geräte und regenerativer Energien sowie die Verwendung von gesundheits- und umweltverträglichen Baustoffen sind Qualitätsstandards für nachhaltiges Bauen und entsprechen mittlerweile den gesetzlichen Mindestanforderungen bei Neubauten.

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