Gesamtwerk

289 Im Hinblick auf die Beschlüsse aus dem Integrierten Klimaschutzkonzept 2019 soll auf den Einsatz fossiler Energieträger soweit möglich verzichtet und der Einsatz erneuerbarer Energie forciert werden. Dimensionierung unterschiedlicher Energieversorgungskonzepte Unter Berücksichtigung bestehender Heizzentralen sind unterschiedliche Energieversorgungslösungen zu erarbeiten. Dafür dienen raumweise Heizlastberechnungen (Verfahren B) als Basis. Welche Varianten theoretisch denkbar sind, zeigt die folgende und nicht abschließende Aufzählung: - Wärmepumpe - Öl- oder Gas- Hybridsysteme mit Wärmepumpen - Biomasse (Pellet/Hackgut) - Solarthermie (als Ergänzung) - Anschluss an ein Nah- der Fernwärmenetz - Brennstoffzelle auf Basis Erneuerbarer Energieträger - Strom-Direktheizung bei nur sehr geringem Energiebedarf des Gebäudes, v.B. Passivhaus - PV-Anlagen (als Ergänzung) - Kombination aus obigen Möglichkeiten Weitere Varianten können sich je nach Gebäude-, Gebäudetyp und / oder Wärmebedarf durchaus als sinnvoll herausstellen. Das Bistum Regensburg ist sich seiner Verantwortung bewusst und möchte künftig auf den Einbau fossil befeuerter Wärmerzeuger verzichten. Die Umrüstung bestehender Anlagen muss nicht zwingend im Rahmen einer Generalsanierung erfolgen, sondern kann auch als Einzelmaßnahme (ggf. mit Zuschuss über den Klimafonds, vergleiche Kapitel G 2.2 „Förderprogramme“) erfolgen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Verbesserung der Gebäudehülle vor der reinen Erneuerung des Wärmeerzeugers geprüft werden soll. Nur so kann sichergestellt werden, dass die neuen Wärmeerzeuger auf den erforderlichen Bedarf der Liegenschaft angepasst werden können.

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