59 Bei Durchführung in Eigenregie der KV 2.1.1 Projektablauf Maßnahme von geringer Schwierigkeit Auswahl Architekt und Fachplaner bzw. Abwicklung in Eigenregie der KV (wird in Abstimmung mit dem Immobilienmanagement und und der KV festgelegt) Kirchenverwaltung Immobilienmanagement Planen und Bauen Kirchliche Aufsicht Bischöfliche Finanzkammer Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch (kann entfallen, Notwendigkeit wird durch das Immobilienmanagement festgestellt) Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Finanzierungsplan - Abstimmung mit Behörden - Angebotseinholung bei Durchführung in Eigenregie Anmeldung der Maßnahme Baufachliche Stellungnahme (vereinfacht: ohne KKB bei Durchführung in Eigenregie) Stiftungsaufsichtliche Genehmigung Durchführung der Maßnahme - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle - Kostenfeststellung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Gewährleistung Prüfung der Angebote Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ Finanzierungsplan Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Kirchenstiftungen, die von der Verwaltungskoordination betreut werden, können sich während der gesamten Baumaßnahmen an die Verwaltungskoordination wenden. Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Bischöflichen Finanzkammer und dem Immobilienmanagement
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