Gesamtwerk

65 C 2 Abwicklung von kirchlichen Baumaßnahmen Grundlage für eine ordnungsgemäße Abwicklung kirchlicher Baumaßnahmen ist ein geregelter Projektablauf. Baumaßnahmen werden nach ihrem Schwierigkeitsgrad eingeteilt und unterschiedlich behandelt. 1. Maßnahmen von geringer Schwierigkeit (kleiner Maßnahmenumfang) 2. Maßnahmen von mittlerer Schwierigkeit (Standardmaßnahme) 3. Maßnahme von erhöhter Schwierigkeit (umfangreiche und komplexe Maßnahmen) Der Weg einer Baumaßnahme von Beginn bis zur Fertigstellung wird Schritt für Schritt in dem jeweiligen Projektablaufplan dargestellt und zeigt die Zuständigkeiten innerhalb der einzelnen Planungs- und Bauphasen auf. Die Vorbereitung, Planung und Abwicklung von Baumaßnahmen erfolgt stets in enger Abstimmung zwischen dem Auftraggeber und der Stiftungsaufsichtsbehörde. In Sonderfällen können weitere Fachstellen in diesen Prozess eingebunden werden (z.B. Diözesan-Caritasverband). Die in einer Baumaßnahme handelnden Kirchenstiftungen sind Bauherren und werden von den zuständigen Fachstellen der Diözese fachlich beraten. Das Hauptaugenmerk in dieser Beratungstätigkeit liegt in der fachlichen Begleitung der Vorbereitung und Planung einer konkreten Baumaßnahme. Nach erfolgter stiftungsaufsichtlicher Genehmigung bringt die jeweilige Kirchenstiftung eine Baumaßnahme, zusammen mit ihren beauftragten externen Planungspartnern, selbstständig bis zum Abschluss, der mit der Bestätigung der Kostenfeststellung erfolgt. Die Verantwortung für die Planung und Durchführung von kirchlichen Baumaßnahmen liegt beim Bauherrn. Die vom Bauherrn beauftragten Planungspartner (Architekt und Fachplaner) verpflichten sich im Rahmen ihrer vertraglichen Vereinbarungen verantwortlich für ihren Bauherrn zu handeln. Der Bauherr wird im gesamten Prozess der Planung und Vorbereitung einer Baumaßnahme durch die Fachstellen der Diözese baufachlich begleitet. Nach 2.1 Projektablauf

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