Gesamtwerk

66 Stand 01.01.2024 Abschluss der Planung erfolgt die Prüfung der eingereichten Planungs- und Kostenunterlagen. Eingeschlossen ist eine belastbare Kostenberechnung, die von den beauftragten Architekten und Fachplanern erstellt wird. Auf dieser Grundlage kann eine stiftungsaufsichtliche Genehmigung durch die Bischöfliche Finanzkammer erfolgen.

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