Gesamtwerk

67 Bei Durchführung in Eigenregie der KV 2.1.1 Projektablauf Maßnahme von geringer Schwierigkeit Definition des Kostenrahmens / Klärung der Finanzierbarkeit in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen der Bischöflichen Finanzkammer und dem Immobilienmanagement Architekt und Fachplaner Erstbesuch: KV-Beschluss „Antrag auf Erstbesuch“ Vorbereitung: KV-Beschluss „Beauftragung von Planungsleistungen“ KV-Beschluss „Anmeldung der Maßnahme“ Finanzierungsplan Fertigstellung: KV-Beschluss „Kostenfeststellung“ Auswahl Architekt und Fachplaner bzw. Abwicklung in Eigenregie der KV (wird in Abstimmung mit dem Immobilienmanagement und der KV Kirchenverwaltung Immobilienmanagement Planen und Bauen Bischöfliche Finanzkammer Antrag auf Erstbesuch Erstbesuch (kann entfallen, Notwendigkeit wird durch das Immobilienmanagement festgestellt) Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Verträge) Vorbereitung und Planung der Baumaßnahme - Finanzierungsplan - Abstimmung mit Behörden - Angebotseinholung bei Durchführung in Eigenregie Anmeldung der Maßnahme Baufachliche Stellungnahme (vereinfacht: ohne KKB bei Durchführung in Eigenregie) Stiftungsaufsichtliche Genehmigung (Mittelzuweisung) Durchführung der Maßnahme - Beauftragung der Firmen - Kostenkontrolle Fertigstellung der Maßnahme - Kostenkontrolle - Kostenfeststellung Kostenfeststellung (formaler Abschluss) Verhandeln der Verträge Beauftragung Architekt und Fachplaner Gewährleistung Prüfung der Angebote Bestätigung und Abschluss der Baumaßnahme festgelegt)

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