Gesamtwerk

97 C 3 Diözesane Raumprogramme für Neubauten Der Gebrauch von verbindlich vorgegebenen Raumprogrammen sichert ein einheitliches, vergleichbares und auf die gesamte Diözese angewendetes Maß der Nutzung für einen bestimmten Gebäudetyp. In der Diözese Regensburg werden Raumprogramme für folgende Gebäudetypen verwendet: 1. Pfarrhäuser ab sofort in ihrer Verbindlichkeit außer Kraft gesetzt (sh. Amtsblatt Nr. 1 vom 31. Januar 2023) 2. Pfarr- und Jugendheime (nach Größe der Pfarrei) 3. Kindertagesstätten (orientieren sich am Summenraumprogramm der Regierung) Raumprogramme sollen eine bedarfsgerechte Nutzung gewährleisten. Im Einzelfall entscheidet die Bischöfliche Baukommission. Raumprogramme der Diözese können bei Bedarf ergänzt oder geändert werden. Fortschreibungen bedürfen der Zustimmung der Bischöflichen Baukommission. 3.1 Pfarrhäuser Um in Zukunft die Investitionen für Pfarrhäuser (Sanierung und Neubauten) besser lenken zu können, werden die Raumprogramme für Pfarrhäuser sowie der Abschnitt C 3.1, zu Pfarrhäusern in ihrer Verbindlichkeit ab sofort außer Kraft gesetzt. Zukünftig müssen sowohl bei Sanierungen als auch bei Neubauten Planungen mit einem individuell angepassten Raumprogramm Anwendung finden. Der Abschnitt C 3.1 wird dabei weiter als Orientierungsrahmen herangezogen. Bei Baumaßnahmen an Pfarrhäusern wird ab sofort jede größere Investition (ab 150.000,00 EUR) zunächst zwischen dem Immobilienmanagement (Planen und Bauen), der Bischöflichen Finanzkammer und der AG Pastorale Planung inhaltlich abgestimmt und anschließend der Baukommission zur Einzelfallentscheidung vorgelegt (siehe Veröffentlichung im Amtsblatt 01/2023 vom 31.01.2023).

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