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Stand 01.01.2019

Es liegen keine Grundrisspläne vor:

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Die Berechnung der Gebäudegrundfläche erfolgt über die geometrischen Außenmaße

eines Gebäudes.

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Um die Flächen der Mauerwerke abzubilden, wird die berechnete Grundfläche mit dem

Faktor 0,8 multipliziert.

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Kellerräume sind immer als unbeheizt zu betrachten und werden somit nicht zur

beheizten Grundfläche hinzugerechnet.

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Ausnahme: Beheizte Nutzräume sind im Kellergeschoss untergebracht.

Umsetzungsbeispiel:

Für ein zweistöckiges Gebäude der Kirchenstiftung soll die beheizte Grundfläche

angegeben werden. Im Obergeschoss werden Raumhöhen von unter 1m erreicht. Die

Kellerräume werden nur als Lagerräume genutzt und somit nicht beheizt.

Grundfläche EG: (5 m x 10 m) + (3 m x 3 m) = 59 m²

Grundfläche OG: (5 m x 10m) + (3 m x 3 m) = 59 m²

Gebäudegrundfläche: 59 m² + 59 m² = 118 m²

Beheizte Gebäudegrundfläche: 118 m² * 0,8 = 94,4 m²